Beratungsszene: Unser Kolumnist Dr. Peter Schmidt ist Experte für die Bestandsübertragung und schreibt dieses Mal über die Maklerrenten-Modelle der Pools. © Panthermedia
  • Von Peter Schmidt
  • 04.06.2018 um 10:29
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lesedauer Lesedauer: ca. 07:45 Min

Die Vision klingt toll für Makler. Einfach Büro abmelden, VSH kündigen und keine Kundenbetreuung mehr – das Idealbild des Maklers in Rente? Aber ist es wirklich so einfach? In seiner neuen Kolumne geht Unternehmensberater Peter Schmidt den Pool-Modellen der Maklerrente etwas tiefer auf den Grund und erklärt, auf welche Punkte Makler achten sollten.

Schauen wir uns zunächst die Formulierung im aktuellen CoC – die auf Versicherungsvertreter orientiert ist – an:

„Vor der erstmaligen Übermittlung personenbezogener Daten an einen Versicherungsvertreter oder im Falle eines Wechsels vom betreuenden Versicherungsvertreter auf einen anderen Versicherungsvertreter, informiert das Unternehmen die Versicherten oder Antragsteller vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 vor der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten über den bevorstehenden Datentransfer, die Identität (Name, Sitz) des neuen Versicherungsvertreters und ihr Widerspruchsrecht. Eine Information durch den bisherigen Versicherungsvertreter steht einer Information durch das Unternehmen gleich. Im Falle eines Widerspruchs findet die Datenübermittlung grundsätzlich nicht statt. In diesem Fall wird die Betreuung durch einen anderen Versicherungsvertreter oder das Unternehmen selbst angeboten.“

Damit dürfte klar sein, dass a) der Kunde zu informieren und ihm ein aktives Widerspruchsrecht einzuräumen ist sowie b) der Kunde auch widersprechen kann. Ein automatischer Übergang der Kunden von Makler A zu Pool B und dann wieder zu Poolmakler C dürfte wohl in den wenigsten Maklerverträgen der Pools festgehalten und vom Kunden unterschrieben sein.

Nach Brancheninformationen ist der GDV an Überlegungen dran, die Rolle von Dienstleistern wie beispielsweise Maklerpools genauer im CoC zu fixieren und zu berücksichtigen. Dies würde dann das Thema transparenter und für alle Seiten klarer machen. Noch aktuell müssen wir diesbezüglich mit einer rechtlich unscharfen Situation leben.

Fix ist allerdings, dass mit dem Kauf oder der Übernahme der Pool zum Bestandseigner wird und dann – so zumindest die bekanntgemachten Pläne – für vom Kunden gewünschte persönliche Beratungen dann eigene Poolpartner als Auftragsmakler einsetzen will.

Technische Möglichkeiten der Bestandsbetreuung

Die technischen Möglichkeiten der Unterstützung der Bestandsbetreuung sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Interaktiver Programme, Chats mit künstlicher Intelligenz, Slideshows und Bilddigitalisierungen gehören bereits jetzt zum Alltag, für den, der dies sehen will. Man wird es sicher nicht immer nicht gut finden, wenn man mit einer Automatenstimme am Telefon sprechen muss und dort sein Anliegen vorträgt. Aber es ist der Trend der Zeit.

Für Makler und deren Bestände bestehen nicht nur technische Möglichkeiten für die administrative Verwaltung durch hochwertige Maklerverwaltungsprogramme. Viele kostenintensive Aspekte der Zusammenarbeit mit Kunden können jetzt schon automatisiert werden. Ich denke da an Kundeninformation – und Kommunikation, Schadenmeldungen und auch die Beratung und Verkauf von „Kleinprodukten“.

Der Kunden wird wie bei anderen technologischen Fortschritten selbst entscheiden, welche der technischen Möglichkeiten er annimmt und welche nicht. Das wird die Zeit bringen. Nach meinem Eindruck wird eine rein technische Betreuung bei formellen und einfachen Dingen gut angenommen werden, bei komplexeren Fragen wie Alters- oder Gesundheitsvorsorge oder bei Finanzierungen, Absicherung von Gewerberisiken sehe ich das eher noch nicht.

Nicht alles was technisch möglich ist, wird auch von Kunden in kurzer Zeit angenommen. Aber die Zeit wird es bringen, ob die Einschätzungen der betreffenden Pools zu einer überwiegend technischen Betreuung der Kunden richtig waren. Wollen sich freie Vermittler von den Datenriesen aus Übersee oder auch aus Deutschland differenzieren, dann bleiben für mich persönlicher Service und individuelle Beratung ein hoher Wert.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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