Es muss ja nicht immer so aussehen: Vereinbaren Maklerunternehmen und Mitarbeiter klare Regeln für das Arbeiten außerhalb des Büros, können beide Seiten davon profitieren. © picture alliance/Federico Gambarini/dpa
  • Von Peter Schmidt
  • 26.08.2019 um 17:00
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lesedauer Lesedauer: ca. 06:35 Min

Die Fahrzeiten in die Firma sind vielfach grauenhaft lang. Zum Glück kommt das mobile Arbeiten endlich auch in der Versicherungswirtschaft voran. Wie das speziell für Mitarbeitern von Maklerfirmen konkret funktionieren kann, erklärt Unternehmensberater und Kolumnist Peter Schmidt an einem Praxisbeispiel aus dem Stuttgarter Raum. Ob mobiles Arbeiten glücklich(er) macht und wie es um den Versicherungsschutz im Homeoffice bestellt ist, erfahren Sie hier.

„Wir haben mit dem Homeoffice überwiegend sehr gute Erfahrungen“, bilanziert auch Jörg Hofmann. „Wichtig ist es dabei, dass das Regelwerk klar gestaltet und eingehalten wird. Heute haben praktisch in allen Teams die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei Homeoffice-Tage in der Woche. Einen Tag in der Woche haben wir vorgesehen, damit sich die ganze Firma treffen kann. Das ist bei uns der Donnerstag. Andere Tage im Team sind dem Umstand geschuldet, dass die Kolleginnen und Kollegen mit mindestens einer bis zwei Personen noch präsent im Büro sein sollen.“ 

Macht mobile Arbeit glücklich?

Wenn vom Makler als Arbeitgeber die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten geschaffen wurden, dann brauchen die Mitarbeiter von Maklerunternehmen, über die hier ja exemplarisch geschrieben wird, nur noch einen modernen Laptop, schnelles WLAN und

eine gute Telefonanbindung. Dann kann es eigentlich losgehen. Doch Vorsicht, das war noch nicht alles. Auch ein ruhiger Arbeitsplatz ohne fremde Mithörer oder Störungen wird gebraucht. Im Freibad mit entsprechender Geräuschkulisse wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin kaum Anfragen von Maklerkunden entgegennehmen können.

Zum Start des mobilen Arbeitens sind Mitarbeiter berechtigt gut gestimmt. Der Wegfall der Arbeitswege wird meist sehr positiv gefunden. So sind auch viele Mitarbeiter bereit, den digitalen Workplace anzunehmen, der für das Unternehmen und den Mitarbeiter vorteilhaft ist. Zur besseren Motivation kommen Vorteile bei der Erreichbarkeit, aus dem digitalen Informationsaustausch, beschleunigten Abstimmungsprozessen beispielsweise bei Projekten und aus der ganzheitlicher Kundenbearbeitung durch verschiedenen Spezialisten dazu.

Es ist aber auch auf Gefahren und Risiken hinzuweisen, die die Inhaber der Maklerfirmen durch sinnvolle Regularien weitgehend neutralisieren können. Zu langfristig negativen Erscheinungen kann die mangelhafte Abgrenzung zwischen Privatsphäre und Tätigkeit für die Maklerfirma bei den Mitarbeitern gehören. Ebenfalls negative Folgen sind für den Teamgeist oder Gefahren der „Vereinsamung“ möglich, wenn nicht rechtzeitig und regelmäßig gegengesteuert wird. Klare Regeln in der Personalführung helfen auch hier.

Dem Makler, der die Vorteile des mobilen Arbeitens erkannt hat und diese auch partiell für Innendienstmitarbeiter ermöglichen will, ist eine Qualifizierung in Sachen Personalführung bei Mitarbeitern mit mobilem Arbeitsplatz sehr zu empfehlen. Denn es gibt sowohl andere inhaltliche als auch rechtliche Anforderungen in dieser Situation als bei Mitarbeitern, die täglich ins Büro kommt.

Aufgepasst: Das Arbeitsrecht und mobiles Arbeiten

Eine Vielzahl von Urteilen zeigen, dass die Mitarbeiter an mobilen Arbeitsplätzen sich der speziellen arbeitsrechtlichen Situation bewusst sein müssen. Keiner weiteren Erklärung bedarf sicher die Frage des besonderen Datenschutzes. Mit einem Kunden am Telefon über Gesundheitsfragen zu sprechen und Familienangehörige hören zu, das geht natürlich gar nicht. Ein separater Raum, der den Ansprüchen an mobiles Arbeiten genügt, ist eine Voraussetzung.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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