Vor der Unterschrift zu einer Maklerrente sollten Vermittler einiges streng prüfen. © Pixabay
  • Von Peter Schmidt
  • 06.08.2019 um 10:34
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Jeder dritte Makler beabsichtigt in den nächsten fünf Jahren die Geschäftstätigkeit einzustellen. In einer dreiteiligen Serie stellt Unternehmensberater Peter Schmidt die Möglichkeiten vor. In diesem letzten Teil geht es um Maklerrenten.

 

Auch die Höhe der „Servicegebühr“ für die Bestandspflege durch den Pool wirkt sich auf die Rentenzahlungen aus. Machen wir es konkret und schauen uns das bei der Maklerrente aus Lübeck mal an:

„Die Beteiligung an den Kosten für den Makler-Rentner sind bei uns überschaubar“, mein Henkies. „So hat ein Makler mit zum Beispiel 40.000 Euro Jahresrente eine monatliche Gebühr von 199 Euro netto und ein Makler mit einer Rente in Höhe von 80.000 Euro pro Jahr monatlich 499 Euro netto. Ab 50.000 Euro Jahresrente ist der Betrag gedeckelt. Der Abrieb blieb bei unseren Maklern bei der Bestandsübertragung bei unter 5 Prozent. 1,5 Jahre später liegt der Abrieb bei unter 3 Prozent. Wenn das nur alleine die nächsten 10 Jahre anhält, hat die steuerliche Betrachtung eine andere Wirkung.“

Die steuerlichen Auswirkungen auf den Empfänger einer Maklerrente sind im Vorfeld also genau zu prüfen. Das betrifft auch mögliche Erben bei den Maklerrenten-Modellen, bei denen der Witwe eines Maklers noch Einkünfte versprochen werden.

Auswirkungen von Maklerrenten auf die Kunden

Viele Versicherungsmakler, die sich für eine Maklerrente interessieren, fragen sich natürlich, was mit den Kunden wird. Besonders Makler in ländlichen Bereichen, die fast täglich den Kunden auf der Straße begegnen, bewegt diese Frage. Die Spannbreite der Kundenbetreuung nach Übertragung zum Pool und die anschließenden Kundenservices bewegen sich von der kompletten Online-Betreuung bis „Weitergabe“ an einen anderen Maklerpartner im Pool.

Abschließend sei hier noch auf einige weitere Prüfpositionen in Sachen Folgen einer Maklerrente aufmerksam gemacht, die nur individuell besprochen und entschieden werden können:

  • Der über die Maklerrente ratierliche ausgezahlte Verkaufspreis kann sofort zur Versteuerung des Gesamtpreises führen. Die Meinungen der Finanzämter sind da unterschiedlich. Deshalb sind Anfragen bei der betreffenden Behörde dringend zu empfehlen. Steuerexperten warnen auch vor einer möglichen Umsatzsteuerpflicht.
  • Ratierliche Einkünfte beim Makler oder seiner Witwe können zu einer Kürzung der gesetzlichen Rentenzahlung führen (Hinzuverdienstgrenze) und zu einem dauerhaft höheren Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen.
  • Die Datenschutzregelungen aus der DSGVO machen eine Information des Kunden zum Wechsel des Bestandsinhabers notwendig. Damit dürfte klar sein, dass a) der Kunde zu informieren, ihm b) ein aktives Widerspruchsrecht einzuräumen ist sowie c) der Kunde auch widersprechen kann. Das kann insgesamt zu einer Bestandsreduzierung und damit zu einer Reduzierung der Maklerrente führen.

Ich finde es gut, dass einige Anbieter der Maklerrenten in den vergangenen Wochen ihre Modelle nachgebessert haben und bisher kritisierte Details transparenter darstellen. Dennoch finde ich immer wieder den Makler verwirrende und unklare Formulierungen, die der Makler, der sich erstmals mit dem Thema befasst, nicht durchschauen kann.

Transparenter sollte zum Beispiel dargestellt sein, welche Ausschlüsse es für die Anrechnung auf Maklerrenten beispielsweise aus Fonds-, Darlehens- oder Lebensversicherungsbeständen sowie deren Dynamikergebnissen gibt.

Fragen Sie als interessierter Makler auch nach, was passiert, wenn durch mangelhaften Service oder nachlassende Betreuung durch den Pool ihr Bestand schneller als gedacht zusammenschmilzt. Lassen Sie sich beim geringsten Zweifel von einem Nachfolgeexperten und ihrem Steuerberater vor einer Entscheidung beraten. Eine Maklerrente kann passen, vielfach gibt es aber auch Argumente, dass eine andere Nachfolgeregelung optimaler für den einzelnen Makler oder die einzelne Maklerin ist.

autorAutor
Peter

Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content