- Von Peter Schmidt
- 03.09.2018 um 10:28
Menschen gehen. Digitale Daten bleiben. Und dazu gehören inzwischen viele Positionen, die mit einem vernünftigen und angemessenen Notfallplan geklärt werden sollten. Greifen wir nur einige wenige maklerspezifische Punkte heraus, hinter denen jeweils nochmal fünf bis zehn Unterpunkte stehen:
– Hoempage(s) und Landingpage(s)
– Maklerverwaltungsprogramm(e)
– Beratungsprogramm(e)
– Zugang zu Online-Portal(en) Pools und Versicherer
– Geschäftskonto (-konten), Bezahldienste, Online-Banking
– Accounts bei sozialen Medien
– Newsletter, Abos für eBooks
– Internet nebst Streaming-Diensten, Online-Portalen
– Software für Firmen-PC, Smartphones und Tablets
Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass!
In keiner der bisher aufgeführten Notfall- und Nachlassregelungen ist das Thema des geschäftlichen und persönlichen digitalen Nachlasses geregelt. Selbst eine testamentarische Verfügung zum Unternehmen zu Gunsten eines Kollegen klärt noch nicht per se den Umgang mit den eigenen Daten nach dem Tod.
Verschaffen Sie sich in einem umfassenden Notfallplan einen Überblick zum Teilthema digitales Erbe. Welche der oben genannten Punkte treffen auf mich zu? Schreiben Sie beispielsweise auf, in welchen sozialen Netzwerken und Plattformen Sie agieren, inklusive Passwort und gewünschter Verfügung, was passieren soll.
Löschung oder Gedenkzustand?
Bei einigen sozialen Netzwerken sowie Online-Diensten kann man auch präventiv klären, was die Erben in so einem Fall dann machen dürfen oder müssen. In den verbreitetsten sozialen Medien kann man zum Beispiel zwischen Gedenkzustand oder Löschung wählen.
Um nichts bei einer Notfallregelung zu vergessen, enthält die von uns entwickelte Notfall-Liste 12 Bereiche mit über 180 Einzelpositionen die Maklern eine umfassende Kontrollmöglichkeit für die persönliche Vorbereitung auf den Tag X liefert, der hoffentlich nicht so schnell kommt.
Noch eine interessante Notfall-Lösung: Der unabhängige Treuhänder
Eine Form der Notfallabsicherung kann der Vertrag eines Maklers mit einem unabhängigen Treuhänder sein. Noch sind es wenige Makler, die solche Modelle kennen und nutzen, aber die Angebote nehmen zu.
Der Treuhänder wird im Falle des Todes oder einer schwerwiegenden Erkrankung den Willen des Maklers umsetzen. Inhalt so eines Treuhandvertrags kann bei einer Makler-GmbH beispielsweise die Auswahl und der Einsatz eines Geschäftsführers sein. Oder es wird vereinbart, einen Nachfolger oder Käufer für die Maklerfirma/den Bestand zu suchen.
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