Viele Makler haben für den Fall ihres Todes keinen Notfallplan erarbeitet. Das sollten sie schleunigst nachholen, empfiehlt Unternehmensberater Peter Schmidt – schon alleine im Interesse ihrer Kunden. © Panthermedia
  • Von Peter Schmidt
  • 03.09.2018 um 10:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 05:20 Min

Menschen kommen, Menschen gehen. Makler auch. Plötzliche Todesfälle machen schnell die Runde und die Überraschung ist groß, wenn es einen Kollegen nicht mehr gibt. Was passiert dann mit den Kunden und welchen Anspruch haben die Erben? Auf diese Fragen geht Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner neuen Kolumne ein.

Für alle Aufträge gilt: Der Treuhänder soll die persönlichen Wünsche des Auftraggebers umsetzen und bekommt einen definierten Handlungsrahmen zugewiesen. Nichts passiert gegen den Willen des Maklers. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur ein pauschaler Treuhandvertrag aus dem Internet gezogen wird.

Es gilt vor Abschluss des Vertrags den Handlungsrahmen für den Treuhänder genau zu definieren und diesen dann auch im Laufe der Zeit immer wieder zu konkretisieren. Die Erstellung eines Vertrags mit einem Treuhänder des eigenen Vertrauens macht eine entsprechende Vorbereitung und Individualisierung notwendig, die dann auch eine rechtliche Prüfung empfehlenswert macht. Für beide Beratungsleistungen fällt entweder ein Einmalhonorar oder eine laufende Vergütung in der passiven und aktiven Phase an.

Der Vertrag mit einem Treuhänder wird Bestandteil Ihrer persönlichen Notfallplanung beziehungsweise eines aus dem Verkauf des Maklerunternehmens resultierenden Versorgungsauftrags für Angehörige. Holen Sie sich zu Treuhandmodellen für Makler, zu Vor- und Nachteilen und deren rechtlicher und vertrauenswürdiger Fundierung immer auch eine zweite Meinung ein.

Fazit

Machen Sie es Ihrer Familie, den Kollegen oder den Mitarbeitern in der Firma leichter und stellen Sie Ihren persönlichen Notfallplan auf. Als verantwortungsvoller Unternehmer sollten Sie mit einem Notfallplan Klarheit in die wichtigsten Punkte bringen. Besprechen Sie dabei auch Interessen der möglicherweise betroffenen Personen. Wollen Kinder die Firma weiterführen? Wollen Mitarbeiter oder Mitgesellschafter Anteile übernehmen? Behalten Sie so das Heft des Handelns in der Hand, auch wenn Sie es irgendwann nicht mehr selbst können.

autorAutor
Peter

Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content