- Von Peter Schmidt
- 03.06.2020 um 11:51
Stürmischer ist für Versicherer und Vermittler das Thema (Über-)Forderung in Sachen Betriebsunterbrechungsversicherungen (BU) von Gewerbekunden durch behördliche Schließung von Unternehmen vieler Branchen. So sehr das Thema auch kontrovers diskutiert wird und so mache Rechtsanwaltskanzlei viele Aufträge erwartet – Fakt bleibt: Viele dieser BU-Produkte „decken standardmäßig… nur Schäden ab, die auf Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Naturgefahren zurückgehen. Zwar kann der Schutz ergänzt werden – beispielsweise auf Betriebsschließungen infolge vertraglich vereinbarter übertragbarer Krankheiten“, wie es beim Versicherungsverband GDV heißt, aber eben nur dann.
Kostenersatz bei Betriebsschließungen infolge vertraglich vereinbarter übertragbarer Krankheiten, ist aber eher ein selten vereinbarter Fall, stellt der GDV dar und zitiert einen Experten von Funk Versicherungsmakler: „Die Absicherung einer Betriebsunterbrechung durch das Risiko übertragbare Krankheiten ist derzeit kaum verbreitet.“
Maklern und Kunden muss spätestens jetzt klar sein, dass Ereignisse diesen Ausmaßes perspektiv kaum versicherbar sein werden. Über 100 Länder der Welt waren bisher von Sars-CoV2 betroffen. Es ist aber für das eigene Verständnis auch wichtig zu wissen, dass es laut der Weltgesundheitsorganisation WHO über 200 Ausbrüche von Viruserkrankungen gibt. Jährlich!
Deshalb kommt der Rückversicherer Munich Re auch zur Schlussfolgerung: „Ab einem bestimmten Punkt ist Grenze der Versicherbarkeit erreicht – zumindest im Hinblick auf klassische Versicherungsprodukte.“ Dennoch ist der Wille der Versicherer deutlich zu erkennen, sich außerhalb der definierten Leistungsgrenzen auch gesamtgesellschaftlich zu engagieren. Ob man da noch mehr tun kann, wie in Frankreich, wird man sehen.
Dennoch kann man gespannt sein, wie sich die Lage zu diesem Thema nach dem Urteil des Landgerichts Mannheim 29. April 2020 (Az 11 O 66/20) weiterentwickeln wird. Das Gericht hatte gleich mehrere Fragen zum Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund Covid-19 beschieden.
Jede Krise bringt Gewinner und Verlierer ans Tageslicht
Es ist nicht neu, dass es in Notsituationen immer auch Menschen gibt, die als Gewinner zu sehen sind. Da werden Konsumgüter gehortet und dann teuer weiterverkauft. Da werden Unterstützungs- und Fördergelder des Staates angefordert, obwohl man diese gar nicht nötig hat und da reiten selbsternannte Berater auf der Welle der erhöhten BAFA-Beratungszuschüsse, obwohl diese nur für Unternehmen mit wahrlich existenziellen Nöten gedacht sind.
Auch bei einigen Maklern, die das leichte Geld wittern und deren eigenes Unternehmen in Schieflage gerät, unterliegen dem Reiz auch als Berater zu agieren. Halbwissen wird verkauft und imaginäre Honorarteilungen stehen im Raum, fördern so das Misstrauen der Bevölkerung und Behörden gegenüber dieser Art Gewinner der Krise. Fragt man bei den Teilzeit-Beratern nach den Motiven, dann schwanken diese zwischen finanziellem Druck und fehlender Lust am eigenen Unternehmen so zu arbeiten, dass dieses erfolgreich wird – also schnelle und stornofreie Abschlussprovision versus Ausdauer und unternehmerischer Qualität.
Sinkt der Wert von Maklerunternehmen in dieser Krise wirklich?
Stellt man sich der Frage, ob sich für Makler der Wert ihrer Unternehmen in der Krise verändert hat, dann wird stark kontrovers diskutiert. Steht der Makler und der Wert eines Bestandes auf der Seite der Gewinner oder der Verlierer? Ich denke, dass beides möglich ist und keine einfache und pauschale Antwort möglich ist. Viele Maklerunternehmen haben aktuell nur partiell Auswirkungen gespürt. Zumindest dann, wenn man nicht in speziellen Zielgruppen und in einem gut aufgestellten und diversifizierten Kundenbestand arbeitet.
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