- Von Peter Schmidt
- 03.04.2017 um 12:26
Arbeitsvertrag und Personalkosten
Besonders für Jungunternehmer ist es wichtig nicht nur die Tätigkeiten und eine bestimmte Gehaltssumme festzulegen, die für neue Mitarbeiter gezahlt werden soll. Wer dann gleich loslegt und nach geeignetem Personal sucht, wird Schiffbruch erleiden.
Es gilt sich zunächst mit dem Steuerberater abzustimmen, die Frage der Erstellung der Gehaltsnachweise zu klären und einen passenden Arbeitsvertrag zu erstellen. „Passender“ Arbeitsvertrag bedeutet, dass die Rechte und Pflichten beider Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – festgehalten werden. Hier werden demnach die genaue Tätigkeitsbeschreibung inklusive Arbeitszeit und Arbeitsort ebenso fixiert wie Urlaubsansprüche, der Arbeitsort (Büro oder Home-Office) und weitere Details.
Tätigkeiten verändern sich
Die erstellte Tätigkeitsbeschreibung sollte aber nicht zu eng gefasst werden. Der Prozess der Digitalisierung, die absehbaren Veränderungen bei der Beratung der Kunden, der Kommunikationswege und der Art der Datenverarbeitung wird Veränderungen in den Tätigkeiten der Mitarbeiter mit sich bringen. Konzentrieren Sie sich demnach auf Haupttätigkeiten oder -pflichten.
Sie haben es in der Hand die Vertragsfreiheit zu nutzen, müssen aber die Grenzen der Gesetze beachten. Diese können Sie auch nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer aushebeln. Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer und sichert Ihnen im Endeffekt auch die Grundlagen für eine möglichst langfristige Zusammenarbeit.
Am Erfolg beteiligen
Mit dem Arbeitsvertrag, der dem geltenden Arbeitsrecht entsprechen muss, können Sie auch Themen wie garantierte und variable Vergütung oder Nettolohnoptimierung regeln. Viele Mitarbeiter engagieren sich gerne für das Wohl der Firma, wenn sie auch am Erfolg teilhaben können. Beachten Sie, dass für Formen der variablen Vergütung festgelegte Ziele und exakte Messgrößen vereinbart werden sollten.
Nicht zu vernachlässigen sind mit der Berechnung der Tragfähigkeit von Gehältern auch die Arbeitnehmeranteile für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Am Beispiel der Margot S. bedeutet dies, dass nicht nur per anno 36.000 Euro Gehalt zu planen, sondern über die Arbeitgeberanteile noch zirka 14.000 Euro zusätzlich zu kalkulieren sind. Hinzu kommen Betriebskostenumlagen für Miete, Strom, Wasser, Gas, Technik, Software, Kommunikationsmedien und weitere Kostenbestandteile. Damit werden für eine Mitarbeiterin wie Margot S. schnell 55.000 bis 60.000 Euro pro Jahr als Personalkosen fällig.
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