- Von Redaktion
- 14.11.2016 um 09:04
Die neue EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ist stark vom Verbraucherschutz geprägt. Die negativen Hinterlassenschaften von so manchem Finanz- und Versicherungsvertrieb haben Spuren bei der Politik hinterlassen. Wer etwas länger in der Branche ist kann ein Lied von den Verderbern der guten Sitten im Markt singen.
Dubiose Film- und Schiffsfonds, geschlossene Fonds oder Genussscheine lockten Kunden mit extremen Renditeversprechen oder Steuerersparnissen. Und viele machten mit. So mancher Makler, einige Maklerpools und Banken sowie Vermittler, die längst vom Markt verschwunden sein sollten, machten mit. Der Kampf ums Goldene Kalb wurde immer wieder eingeläutet.
Dabei ging es nie um Peanuts, wie die laufenden Prozesse gegen die Köpfe betrügerischer Vertriebe zeigen. Milliarden von Kundengeldern gelangten von den Kleinsparern auf die Konten der Scharlatane. Es gab viele Versuche der nationalen Politik, diesem Unwesen ein Ende zu machen. Aber gegen international aufgestellte Betrüger kann man wahrscheinlich auch nur mit internationalen Gesetzen vorgehen.
Verbraucherschutz ist die treibende Kraft
Im Rahmen der EU wurden schon einige Versuche zur Stärkung des Verbraucherschutzes gestartet. Hier sei nur an die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 an die Mitgliedstaaten oder den Consumer Rights Act 2015 erinnert.
Die IDD verdient deshalb so viel Aufmerksamkeit, weil nun einheitliche Bedingungen für den Erwerb und Vertrieb von Versicherungen in der EU geschaffen werden sollen. Im Kern geht es um gleiche Regeln für alle Vertriebswege für Versicherungen. Im Gegensatz zur Mifid II, die auf eine maximale Harmonisierung der nationalen Bestimmungen zielte, eröffnet die IDD aber den nationalen Gesetzgebern Gestaltungsspielräume.
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