- Von Redaktion
- 14.11.2016 um 09:04
Der Wandel gehört zu unserem Leben, auch bei Maklern
Der Wandel ist das einzig Beständige in unserem Leben. So sieht das auch Peter J. O. Bartz, BVM-Versicherungsmakler und Spezialist für die Versicherung von landwirtschaftlichen Großbetrieben. Nach seiner Meinung neigt mancher, der sich Makler nennt, dazu „… immer Schuldige für ihr eigenes unternehmerisches Versagen suchen – anstatt zu kapieren, dass es nichts Beständigeres als den Wandel gibt und sich damit einzurichten.“
Bartz stellte in einer Maklergruppe bei Facebook seinen Kollegen seinen Umgang mit den Veränderungen dar. „In unserem Maklerverwaltungsprogramm ist bereits seit Jahren ein Modul für Zeiterfassung und Honorar-Abrechnung integriert. Unsere Honorar-Tabelle gab es schon zu DM-Zeiten und wurde ständig aktualisiert und immer wieder angewandt. Die Zeiterfassung wurde bisher nicht benötigt, jedoch getestet. Sie kann automatisch mit dem Aufruf eines Mandanten/Prozesses oder auch manuell gehandelt werden.“
Freie Vermittler wie Bartz werden kaum Schwierigkeiten mit einer strengeren Umsetzung des IDD in Deutschland haben. Das gilt auch dann, wenn es zu einem Provisionsverbot kommen sollte. Und dies ist besonders für kapitalsammelnde und kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen durchaus zu erwarten.
Faktisches Provisionsverbot ist keine theoretische Diskussion mehr
Der Branchenverband GDV selbst fasst die Ergebnisse der neuerlichen Absichtserklärung der Eiopa zum IDD so zusammen: Die „europäische Aufsichtsbehörde Eiopa (hat) ein Konsultationspapier zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht, das auf ein faktisches Provisionsverbot hinausläuft“. Die Reaktionen des GDV waren entsprechend heftig. Mit einem Katalog von Fragen und Stellungnahmen in dem „Consulting Paper on Technical Advice on possible delegated acts concerning the IDD“ wurden die Positionen des deutschen Verbandes der Versicherungswirtschaft zusammengestellt.
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