- Von Redaktion
- 14.11.2016 um 09:04
In dem kommentierten Dokument hatte die Eiopa im Auftrag der EU-Kommission Ratschläge zu vier Themenkomplexen entwickelt, die die Festlegungen und Maßnahmen des IDD konkretisieren soll. Nach Meinung des GDV greifen die zahlreichen detaillierten Regelungsvorschläge zu stark in nationale Entscheidungen ein. Dies betrifft auch den Komplex der Vergütung von Versicherungsanlageprodukten.
Nach Meinung des GDV seien die Vorschläge praxisfern und würden bei Unternehmen und Vermittlern zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen. Als Interessenvertreter der deutschen Versicherungswirtschaft sind die Einwände des GDV sicher berechtigt. Ob die Argumente aber greifen werden?
Fazit:
Unabhängig davon, ob sich die deutsche Versicherungslobby in der Frage der Vergütung für Versicherungsanlageprodukte noch einmal durchsetzen kann – persönlich glaube ich das nicht – ist jeder freie Vermittler gut beraten, wenn er 2017 nutzt, um ein neues Geschäftsmodell aufzusetzen und Erfahrungen damit zu sammeln.
Das bedeutet aber keine Zeit zu verlieren und eine komplette Umstellung des Vermittlungs- oder Beratungsmodells anzugehen oder wenigsten schon auf eine Mischversion umzustellen. Es gehört nur etwas Mut dazu. Viele Kunden werden diese neue Offenheit und Transparenz schätzen. Und der Abschied von Beratungen, die Ihnen kein Einkommen bringen, dürfte wohl nicht schwer fallen.
Lassen Sie sich als freier Vermittler nicht an die Wand drücken, wenn Anfang 2018 die IDD in nationales Recht umgesetzt wird. Gehen Sie vorher den neuen Weg, bevor Sie per Gesetz dazu gezwungen werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren