Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © privat
  • Von Redaktion
  • 20.10.2021 um 08:47
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Die Beantwortung von Gesundheitsfragen in einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist mitunter knifflig. Beantwortet man sie nur streng nach dem, was schriftlich gefragt wurde? Oder eher nach dem intendierten Sinn der Fragen? Biometrie-Experte Philip Wenzel geht in seiner neuen Kolumne auf dieses Problem ein.

Ich glaube, am meisten Unsicherheit besteht bei Kunden und Kollegen beim Beantworten der Antragsfragen. Ich bin kein Mediziner und kein Anwalt, weshalb ich lieber immer ein bisschen vorsichtiger als notwendig bin. Denn die Erfahrung zeigt, dass im Leistungsfall weder der Kunde noch der Versicherer gern über die richtige Auslegung diskutieren.

Grundsätzlich muss der Kunde nur Fragen beantworten, die der Versicherer schriftlich stellt. Wenn also ein Versicherer fragt, ob ich wegen einer Krankheit in den letzten fünf Jahren behandelt wurde, dann muss ich nicht angeben, wenn ich die Krankheit habe, aber deswegen nicht beim Arzt war. Selbst wenn ich vorhabe, morgen zum Arzt zu gehen.

Das geht in meinen Augen zwar am Sinn der Frage vorbei, aber so steht es geschrieben. Dummerweise steht aber auch geschrieben, dass bei Arglist auch angegeben werden muss, wonach der Versicherer nur mündlich oder überhaupt nicht fragt. Das steht so in der Bundestags-Drucksache 16/3945. Klar ist es irgendwie verrückt, von einem Betrüger zu verlangen, dass er mehr angibt als der, der nicht betrügt. Die Frage ist aber: Wann werde ich zum Betrüger?

Mal angenommen, ich habe einen ehemaligen Schüler, der sein Abitur in der Hand hält, seine Ferien genießt und schon einen Arbeitsvertrag bei einem Dachdecker unterschrieben hat. Hier gibt es einige Versicherungsgesellschaften, für die in ganz Deutschland die bayerischen Ferien gelten, weshalb auch Schüler, die die Schule schon beendet haben, bis zum 01.08. noch als Schüler versicherbar sind.

Schüler auch nach Erhalt des Abschlusszeugnisses noch Schüler?

Beim Abschluss weiß ich als Kunde schon, dass ich durch die geringere Prämie dem Versicherer einen erheblichen Schaden zufüge beziehungsweise selbst viel Geld spare. Der Versicherer will es aber explizit so haben. Da habe selbst ich dann kein Mitleid. Obwohl hier das Verschweigen des angestrebten Berufs an sich für Betrug spräche. Ich meine, das ist es auch. Nur ein paar Versicherer schreiben eben ausdrücklich in die Annahmerichtlinien, dass auch ein Schüler nach Erhalt des Abschlusszeugnisses selbst dann noch Schüler ist, wenn er einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, solange der Antrag vor dem 01.08. gestellt wird.

An sich müsste das ja auch so gelten, wenn ich im Moment als Ingenieur arbeite, aber schon weiß, dass ich nächsten Monat als Selbstversorger auf einem Bauernhof anfange. Denn der Versicherer fragt ja nur, was ich jetzt arbeite. In die Zukunft wird meist nur gefragt, ob geplant ist, mehr als sechs Monate ins außereuropäische Ausland zu reisen oder so ähnlich.

Ich persönlich würde mich hier aber trotzdem nicht trauen, den Kunden als Ingenieur zu versichern. Das wäre in etwa so, als wüsste ich, dass ich morgen mit dem Rauchen oder Fallschirmspringen anfange. Ich weiß etwas, dass Einfluss auf die Prämienhöhe oder Annahme des Versicherers hat und verschweige es.

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