- Von Karen Schmidt
- 23.09.2022 um 14:31
Es ist kein Geheimnis, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Schüler zu den Lieblingszielgruppen überhaupt gehört. Deshalb wird sich viel darüber gestritten, welche sogenannte Schüler-BU die besten Bedingungen hat.
Ich gebe gern zu, dass es mir auch Spaß macht, sich fiktive Leistungsfälle auszumalen. Und ich muss gestehen, dass der Hinweis von mir kommt, dass zu den Tätigkeiten eines Schülers die Hausaufgaben gehören, die er eben zu Hause erledigt. Deshalb müssen bei jedem Schüler beide Arbeitsplätze und auch der Nachhauseweg versichert sein. Denn es handelt sich nicht um den Heimweg, sondern um den Weg zum zweiten Arbeitsplatz, in dem die Hausaufgabe erledigt werden muss.
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Kann ich die Ausschlussklausel in der BU auch wieder loswerden?
So kann es also sein, dass ein Schüler, der aufgrund irgendeiner gesundheitlichen Einschränkung sechs Monate nicht mehr mit dem Zug nach Hause fahren kann, Leistung bekommt, selbst wenn er von den Eltern zur Schule gebracht und wieder abgeholt wird. Die Bedingungen müssen aber nicht explizit aufführen, dass das bei dem Schüler so ist. Es reicht aus, wenn Schüler als Beruf geprüft wird. Sobald es eine spezielle Schüler-Klausel gibt, kann es im Vergleich zur gewöhnlichen BU eigentlich nur schlechter werden.
In meinen Augen reicht es vollkommen aus, wenn hier ein Produkt mit BU-Option angeboten wird. Da muss ich als Vermittler prüfen, welche Option am Markt hier am sinnvollsten ist. Dabei müssen wir ganz besonders auf die Wartezeiten achten. Denn in den meisten Fällen muss ich fünf Jahre warten, bevor ich eine Option ziehen kann. Und das dann oft auch nur beim erstmaligen Eintritt ins Berufsleben. Wenn also der Berufseintritt nur 3 Jahre entfernt ist, dann bringt die Option nix.
Viele gute Gründe, schon Schüler zu versichern
Abgesehen von den bekannten Argumenten, dass ein Schüler gesünder ist, weniger gefährliche Hobbies ausübt, er später dann auch in nicht versichbaren Berufen abgesichert ist und die monatliche finanzielle Belastung niedriger ist, habe ich noch ein Argument, dass ich für extrem wichtig und geradezu unschlagbar halte.
Wir alle wissen ja, wie doof eine Prüfung der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht laufen kann. Wenn der Kunde uns anlügt, sind wir selbstverständlich machtlos, aber oft werden vom Versicherer Gefälligkeitsdiagnosen herangezogen. Das ist dann oft zugunsten des Kunden vor Gericht zu klären, aber es geht halt erstmal vor Gericht. Das lässt sich mit riesigem Aufwand über die Prüfung der Akte klären. Das ist für uns haftungstechnisch nicht ganz ohne, aber es ist machbar.
Viel einfacher ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schülern abzuschließen. Nicht, weil ein Schüler so oft BU wird, sondern weil es sehr wahrscheinlich über zehn Jahre dauern dürfte, bis der BU-Fall eintritt. Und da kann ich mich dann auf das Wort der Eltern verlassen, ohne die Akte zu prüfen. Im Leistungsfall ist alles verjährt. Außer eben gewerblicher Betrug, sollte ein Vermittler meinen, daraus eine Geschäftsidee zu spinnen. Denn der verjährt nie. Aber alle anderen haben ein weiteres Argument dafür, die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.
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