- Von Redaktion
- 15.04.2015 um 11:43
Schneller Zugang zur Leistung
Unter diesem Blickwinkel ist die AU-Klausel eine Art des befristeten Anerkenntnisses, das dem Kunden schnellen Zugang zur Leistung ermöglicht und dem Versicherer vorerst hohe Kosten für die Prüfung von Vorvertraglichkeit und für die Rückstellung erspart. Immerhin ist nicht ausgeschlossen und wahrscheinlich auch in einigen Fällen auch tatsächlich so, dass innerhalb der 18 beziehungsweise 24 Monate wieder die Arbeitskraft hergestellt wird.
Einfach nur auf BU zu prüfen, weil ja schon eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte, verursacht unnötige finanzielle Belastungen für den Versicherer und vorerst unnötige psychische Belastungen für den Kunden, der alle Formulare und Arztberichte korrekt ausgefüllt beibringen muss. So wäre die Ausgestaltung der AU-Klausel in Form der 3. Generation ein beidseitiger Gewinn und ein nachahmenswerter, kundenfreundlicher Ansatz, um Kosten zu reduzieren.
AU-Klausel als Frühwarnsystem
Eine weitere Strategie, mit der sich die Kosten reduzieren ließen, wäre, die AU-Klausel sozusagen als Frühwarn-System im Kundeninteresse zu nutzen. Die Idee, die dahinter steckt ist einfach. Wird eine Krankheit oder ein Gebrechen frühzeitig gemeldet, dann könnte in einigen Fällen eine langwierige Berufsunfähigkeit durch geeignete Therapien oder Rehabilitations-Maßnahmen verhindert werden.
Der Versicherer nimmt also einen Teil des Geldes, das er bei einer BU bereitstellen müsste, in die Hand und ermöglicht seinem Kunden damit erfolgsversprechende Heilungsmaßnahmen. Im Erfolgsfall profitiert der Kunde davon, weil er wieder normal leben kann, und der Versicherer, weil er sich viel Geld durch die so verhinderten Leistungsauszahlungen spart.
Derlei Assistance-Leistungen sind allgemein wünschenswert, eignen sich aber besonders für die AU-Klausel, da die Krankschreibung, die auf einem voraussichtlich vorübergehenden Zustand beruht, in den allermeisten Fällen einer Berufsunfähigkeit voraus geht. Je früher hier gehandelt wird, desto besser, weshalb es auch sinnvoll ist, schon nach vier Monaten eine erfolgsversprechende Antragstellung zu ermöglichen.
Im Detail muss hier noch einiges gefeilt werden, da beispielsweise eine neue Form der Prüfung anfällt, da ja entschieden werden muss, in welchem Fall eine Reha-Maßnahme erfolgsversprechend ist und wann nicht. Aber es zeichnet sich doch recht deutlich ab, dass die AU-Klausel den Versicherungsschutz entscheidend verbessern könnte und dabei auch gleichzeitig die Kosten für den Versicherer reduzieren.
Über die Autoren:
Stephan Kaiser ist Diplom-Mathematiker und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens BU-Expertenservice GmbH. Mehr als 100 BU-Fälle hat er bereits erfoglreich begleitet.
Philip Wenzel ist Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und hat das Spezialgebiet biometrische Risiken. Er arbeitet beim Maklerunternehmen freche versicherungsmakler GmbH & Co. KG in Kemnath.
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