- Von Redaktion
- 21.10.2015 um 10:08
Zurück bleiben die schlechten Risiken
Was ist aber, wenn ich entgegen der Planung doch den Bauernhof meiner Eltern übernehme? Oder in der Prüfungsphase psychische Probleme auftreten? Dann werde ich keine neue Berufsunfähigkeits-Versicherung mehr günstiger und ohne Ausschluss abschließen können. Also bleibe ich in der Starter-Police.
Und das ist auch eine große Gefahr für das Versicherten-Kollektiv in der Starter-Police. Die Gesunden, die durch einen Neuabschluss aufgrund besserer Berufsgruppen einen günstigeren Beitrag erzielen können, werden das auch tun. Zurück bleiben die schlechten Risiken. Die erhöhten Beiträge sollten ursprünglich die niedrigen Anfangsprämien ausgleichen. In einem entmischten Kollektiv wären die höheren Beiträge von Beginn an angemessen gewesen. Sollte sich die Schadenquote entsprechend negativ entwickeln, wird wohl der Beitrag bis zur Brutto-Prämie angepasst werden müssen.
Was Vermittler prüfen sollten
Bevor man einen solchen Vertrag vermittelt, sollte man also unbedingt prüfen, ob der Versicherer eventuelle Antiselektionen im Kollektiv schon in die Prämie einkalkuliert hat.
Im Einzelfall kann die Starter-Police eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Lösung sein. Grundsätzlich ist der Versicherte aber besser beraten, von Beginn an auf die herkömmliche Variante zu setzen. Beitragsersparnisse ließen sich für Schüler und Azubis auch über niedrige Anfangsrenten mit hoher Dynamik und der Nutzung ereignisunabhängiger Nachversicherungsgarantien oder auch über einjährig kalkulierte Tarife sinnvoll darstellen.
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