- Von Redaktion
- 16.02.2021 um 12:25
Deshalb gibt es die sogenannte Fiktion oder den fingierten Prognosezeitraum. Wenn ich schon sechs Monate berufsunfähig war, geht der Versicherer davon aus, dass ich es von jetzt an dauerhaft sein werde. Ich muss also nix mehr in die Zukunft beweisen. Über diese Fiktion kommt der Kunde in den meisten Fällen zur Leistung. Aber die sechs Monate müssen erst vergehen. Deshalb, wie schon gesagt, muss der Kunde sechs Monate von der staatlichen Absicherung leben.
Mathematisch ist das kein Problem, weil er nach sechs Monaten dann ja rückwirkend die Leistung aus der BU-Versicherung erhält. Aber ein halbes Jahr kann lang werden. Bei Angestellten kommt es darauf an, wie bescheiden der Lebensstil des Kunden ist. Er müsste ja auch nur 4,5 Monate überbrücken, weil er 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält. Dramatischer ist es beim Selbstständigen. Er bekommt keine Lohnfortzahlung und auch sonst nix vom Staat.
Puffer ist unbedingt nötig
Hier ist es unbedingt unsere Aufgabe, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er immer einen kurzfristig verfügbaren Puffer in Höhe der Ausgaben von sechs Monaten zu haben. Sonst kann es passieren, dass er sich kurzfristig verschulden muss, um die Zeit, bis die Versicherung zahlt, zu überbrücken.
Aber auch unabhängig davon ist es immer sinnvoll, sein Einkommen nicht vollständig zu verkonsumieren und eher bescheiden zu leben. Denn irgendwie neigen Trockner und Waschmaschine dazu, eher dann kaputt zu gehen, wenn eh schon das Auto in der Werkstatt ist. Dagegen hilft keine Versicherung, sondern eine vernünftige Haushaltsplanung. Und irgendwie gehört das eben auch zu unseren Aufgaben, wenn wir dem Kunden ein regelmäßiges Einkommen absichern möchten.
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