- Von Redaktion
- 14.11.2022 um 11:45
Im Moment ist die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge wieder groß in der Diskussion. Die Positionen weichen stark voneinander ab. Wenig überraschend nutzt jede Seite Modelle, die die jeweilige These unterstreicht.
Und wenig überraschend ist mir persönlich auch egal, ob eine der beiden Modelle dem anderen überlegen ist. Ich bin nur ein Fan von widersprüchlichen Aussagen, da es eben nie die eine Lösung gibt. Die beste Lösung ist immer die, die am besten zu dem einen Kunden passt, der gerade bei mir ist. Und das kann so ziemlich alles sein. Außer eine Unfallrente mit Beitragsrückgewähr.
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BU-Schutz mit Altersvorsorge koppeln kein No-Go
Ich will also der aktuellen Diskussion nichts hinzufügen, sondern nur darstellen, wie ich entscheide, ob eine Kombination aus Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll ist.
In meinen Augen ist es in den überwiegenden Fällen sinnvoll, die eigene Altersvorsorge gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Denn sollte ich mal für längere Zeit kein Einkommen erzielen können und dann den Aufbau einer Altersversorgung pausieren, kann das empfindliche Lücken reißen.
Das Horrorszenario, das ich nicht unbedingt auch ausspielen muss, wäre, dass ich zum Beispiel über eine BU-Versicherung sehr gut bis zum 67. Lebensjahr auskomme und danach dann in Altersarmut stürze. Wer aber eine BU-Rente bezieht, könnte diese ja auch in der Höhe abschließen, die notwendig ist, um auch die Produkte zu besparen, die mir im Alter die Rechnungen bezahlen sollen. Die Frage ist nun, ob auch jeder so konsequent ist, dass er das frei verfügbare Geld im Leistungsfall dann auch wirklich für später anspart, anstatt es sofort zu verkonsumieren.
BUZ-Beitragsbefreiung hat Vorteile
Und hier kommt die BUZ-Beitragsbefreiung ins Spiel. Die halte ich, wenn denn eine Rentenversicherung welcher Schicht auch immer, die passende Lösung ist, schon für ziemlich wichtig. Die Vorteile sind die gebundene Verwendung, weil es halt hilft, konsequent weiter ans Alter zu denken, und sehr oft auch eine einfachere Gesundheitsprüfung. So kann es sein, dass eine BU-Rente nicht gezahlt wird, weil ein Ausschluss greift, aber zumindest die Rentenversicherung wird weiterbezahlt.
Bei Anlagen außerhalb der Versicherungswelt gibt es nur eine extrem eingeschränkte Auswahl an gebundenen BUZ-Beitragsbefreiungen. Was aber immer geht, ist eine BU-Rente in Höhe der monatlichen Ansparung. Und da ist es in meinen Augen auch hilfreich, das ganz bewusst in einem eigenen Vertrag zu machen. Den kann ich dann in Laufzeit, Dynamik und Höhe an meine Altersvorsorge anpassen.
Und ich kann, wenn ich jetzt zwei Verträge habe, auch später mal eine Nachversicherungsgarantie ziehen, wo ich mit einem Vertrag vielleicht schon über die 2.500-Euro- oder 3.000-Euro-Grenze kommen würde. Zu guter Letzt hilft die eindeutige Zuordnung des Vertrags als Absicherung der Altersversorgung auch, die Rente dann auch konsequent dafür zu nutzen.
Was aber für den nächsten Kunden das Richtige ist, weiß der nächste Kunde vermutlich besser als ich. Oder er findet es mit meiner Hilfe raus.
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