Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 01.11.2019 um 08:33
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Eine Beratung sollte nicht so aussehen, dass der Vermittler die Produkte im Kopf hat, die er verkaufen möchte – und versucht, den Kunden in einen passenden Bedarf dafür zu pressen. Stattdessen geht es darum, dem Kunden zuzuhören und seine Probleme zu erkennen, schreibt Makler Philip Wenzel in seinem neuen Gastbeitrag.

Schlechte Beratung hat viele Namen. Oft ist sie zu sehr auf ein Produkt bezogen, nicht selten weiß aber der Vermittler schon zu Beginn, was er dem Kunden am Ende verkaufen will. Deshalb nur nicht zu viel Fragen. Denn sonst könnte es ja sein, dass der Kunde überhaupt nicht zu meiner Lösung passt.

Dabei ist es sehr hilfreich, wenn ich dem Kunden zuhöre. Und nicht nur zuhöre, um zu antworten, sondern zuhöre, um ihn und sein Problem zu verstehen.

Wenn ich zuhöre, dann erfahre ich in den Worten des Kunden, welches Problem er hat. Der Kunde weiß das. Bedarf muss ich nicht wecken. Der Bedarf ist da. Und wenn der Kunde mir sagt, welchen Bedarf er hat, hat das auch für mich einen großen Vorteil: Ich muss ihn nicht überzeugen. Dadurch steht der Bedarf nicht zur Diskussion.

Lösung auf Basis der Wünsche und Bedürnisse des Kunden

Der Kunde erzählt mir, dass er monatliche Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro hat. Und zwar ein Leben lang. Egal, ob er gesund ist oder nicht. Wenn ich meinen Kunden dann frage, wie eine perfekte Lösung für ihn aussieht, also, wie seine Wünsche und Bedürfnisse aussehen, ist es leicht für mich, eine Lösung zu basteln. Ob das dann eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung wird, hängt davon ab, wie der Kunde sich die Absicherung vorstellt.

Braucht der Kunde schon Geld, um sich während einer Umschulung über Wasser zu halten, muss es die Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Wenn er das selbst finanzieren könnte, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausreichend. Und wenn er zwar im Rollstuhl arbeiten könnte, dann aber eine Art Schmerzensgeld will, um seinen Alltag „wie vorher“ zu gestalten oder konkrete Verweisung und Umorganisation vermieden werden soll, ist eine Grundfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen.

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