- Von Redaktion
- 12.10.2016 um 20:17
Neu hinzugekommen bei der Körperschutzpolice der Allianz sind die Leistungsauslöser „Heben und Tragen“, „Sitzen“, „Stehen“ sowie „Schreiben“. Eine Marktneuheit ist der Leistungsauslöser „Greifen und Halten“. Aber auch bei diesem muss genauer definiert werden: „Die versicherte Person ist mit der rechten oder der linken Hand nicht in der Lage, einen Gegenstand, zum Beispiel ein Glas, einen Kochlöffel oder einen Pinsel, zu greifen und fünf Minuten lang ununterbrochen zu halten.“
Pinzettengriff oder Faust?
Es ist davon auszugehen, dass die Aufzählung der Gegenstände nicht abschließend ist, was dem Versicherten wieder eine Menge Spielraum bietet. Außerdem ist nirgends beschrieben, was mit Greifen und Halten eigentlich gemeint ist. Es ist anzunehmen, dass der Versicherungsnehmer die Gegenstände in der Luft halten soll und nicht einfach auf dem Tisch stehend. Aber muss er beispielsweise den Pinsel im Pinzettengriff oder mit der geschlossenen Faust halten? Je nach Krankheitsbild des Versicherten kann das eine oder das andere anstrengender sein.
Das Fazit
All diese Unklarheiten werden der Allianz höchstwahrscheinlich vor Gericht auf die Füße fallen. Der Versicherer sollte also im eigenen Interesse die Bedingungen schnellstmöglich transparenter und eindeutiger gestalten.
Aber auch für den gewöhnlichen Kunden wäre das von Vorteil. Denn es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass jeder Kunde weiß, welche Rechte er hat. Und wahrscheinlich würden auch nicht alle Versicherungsnehmer – vor allem nicht diejenigen ohne Rechtsschutzversicherung – den Konflikt mit dem großen Versicherer suchen.
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