- Von Redaktion
- 09.01.2017 um 12:08
Der Kunde muss auf Verlangen des Versicherers auch beim Nachweis der Krankschreibung Unterlagen zu beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen, über den Beruf und so weiter bei Vertragsabschluss beibringen. Das erscheint gerechtfertigt, da HDI die Möglichkeit haben muss, eine vorvertragliche Anzeigepflicht zu überprüfen. Denn auch die Falschangabe des Berufs kann zu empfindlichen Sanktionen für den Kunden führen.
Warum HDI aber auch Unterlagen zum Beruf bei Antragsstellung anfordert, erschließt sich mir nicht. Was er hier bei der Leistung wegen Krankschreibung prüfen will, wenn doch die Vorlage einer Krankschreibung als Nachweis ausreicht, kann ich nicht nachvollziehen. Die AU-Klausel bietet auch für den Versicherer die Möglichkeit einer vereinfachten Leistungsprüfung. Wenn HDI aber die komplette Palette beansprucht, wird sich hier keine Ersparnis erzielen lassen.
Alles in allem bleibt das Produkt Ego Top SBU der HDI eine gute und sinnvolle Lösung für viele Kunden. Durch die neue AU-Klausel hat der Versicherer aber nicht unbedingt einen Mehrwert geschaffen. Daher ist es zu begrüßen, dass dieser Baustein nur optional ist.
Über den Autoren
Philip Wenzel ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) und betreut bei Freche Versicherungsmakler aus dem bayerischen Kemnath die biometrischen Risiken. Als gelernter Historiker ist Wenzel immun gegen Langeweile und kann auch längere Bedingungswerke ohne Schaden lesen und analysieren.
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