- Von Redaktion
- 05.04.2016 um 09:35
Immer eine Überlegung wert ist die EU bei selbständigen Geschäftsführern mit mehreren Mitarbeitern. Da die BU hier über die Umorganisationsklausel abstrakt verweisen darf und auch das Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes verlangen kann, ist es durchaus möglich, dass die EU früher leisten würde. Denn der allgemeine Arbeitsmarkt schließt Schon- und Nischenarbeitsplätze sowie behindertengerechte Arbeitsplätze generell aus.
Annahmerichtlinien sind weniger streng
Die Gesundheitsprüfung ist die gleiche wie bei der BU, aber die Annahmerichtlinien sind weniger streng. So ist beispielsweise eher selten mit einem Ausschluss wegen Allergie zu rechnen, da der Bäcker, der wegen einer Mehlstauballergie berufsunfähig wäre, dann eben auf einen Verwaltungsjob verwiesen würde.
Preislich ist die EU vor allem in den körperlichen Berufen interessant, wo die Leistungsfähigkeit der Absicherung aber, wie oben beschrieben, deutlich schwächer ausfällt.
Augen auf beim Leistungsauslöser
Bei der Prüfung eines Tarifs ist darauf zu achten, dass der Leistungsauslöser am Markt keineswegs homogen definiert ist. Die Bandbreite schwankt zwischen 3 Stunden täglich bis 7 Tage die Woche. Und der Prognose-Zeitraum zwischen 6 Monaten und 3 Jahren.
Zusammenfassend ist die Erwerbsunfähigkeits-Rente für alle interessant, denen die Absicherung der Psyche wichtig ist und die zur Not auch bereit wären umzuschulen, um weiterhin ein Einkommen zu erzielen.
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