- Von Redaktion
- 18.04.2016 um 15:22
Bei der Prüfung eines Tarifes kann man auf den Überlebenszeitraum achten, der zwischen 14 und 28 Tagen schwankt. Noch wichtiger ist aber die Kalkulationsgrundlage des Tarifes. Bis auf zwei Anbieter aus Bayern sind alle Tarife auf Fondsbasis kalkuliert. Das kann zur Folge haben, dass im Leistungsfall nicht die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, weil der Fonds eben schlechter lief als geplant.
Außerdem ist es begrüßenswert, wenn als Versicherungsfall der Diagnosezeitpunkt definiert ist. Da alle Tarife mit Wartezeiten arbeiten, könnte der Versicherer ansonsten behaupten, der Eintritt der Krankheit fiele in den Wartezeitraum, was zunächst mal Ärger bedeutete.
Grundfähigkeiten und tödliche Krankheit sind als Leistungsauslöser sinnvoll
Unter allen Leistungsauslösern am Markt erscheinen zwei als eine sinnvolle Ergänzung der gewöhnlichen schweren Krankheiten. Das ist einmal die Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Unfall und außerdem die tödliche Erkrankung. Letztere liegt vor, wenn eine Diagnose innerhalb von zwölf Monaten zum Tod führen wird.
Zusammenfassend wäre die Dread Disease immer eine hervorragende Ergänzung zur BU, was sich aber nur die allerwenigsten Kunden leisten können. Als Ersatz ist sie sicherlich nicht zu sehen. Bei Finanzierungen oder Geschäftsführern sollte sie aber immer zusätzlich angeboten werden.
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