- Von Redaktion
- 15.05.2023 um 13:31
Trigger-Warnung: Der folgende Text wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU-Versicherung darstellen. Obwohl auf die Aufklärungspflichten des Maklers hingewiesen werden wird, könnten viele den Artikel als latente Haftungsfalle verstehen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet bei den meisten Versicherern, wenn ich keine drei Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehört grob gesagt alles, was nicht ein behindertengerechter Arbeitsplatz ist.
Sollten Steuern und Sozialabgaben bei der BU-Rente berücksichtigt werden?
Wenn ein Urteil zu Gesundheitsfragen in der BU mal sinnvoll ist
„Es gilt zwar ‚Je früher, desto besser‘, aber eben auch ‚Besser spät als nie‘“
Die großen Nachteile der EU-Versicherung sind der späte Leistungszeitpunkt, da erst geleistet wird, wenn ich nicht mehr umschulen kann, und die Beweisführung über die Arbeitszeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ja schon leistet, wenn ich nur noch zur Hälfte meinen Beruf ausüben kann, lässt auch einen Nachweis über das Arbeitsergebnis zu. Und das ist in der Regel eben deutlich einfacher. Aber weil die EU-Versicherung eben leistungsschwächer ist, kostet sie auch weniger.
Ein Rechen-Beispiel
Ein selbstständiger Schreiner zahlt für eine BU-Rente in Höhe von 60 Prozent vom Brutto ungefähr 6 Prozent vom Brutto an Beitrag. Wenn er also 5.000 Euro Umsatz macht, dann kann er 3.000 Euro versichern und zahlt dafür 300 Euro Beitrag. Für die 3.000 Euro Rente in der EU-Versicherung zahlt er nicht ganz 160 Euro. Das sind etwa 3,2 Prozent vom Brutto.
Der selbstständige Ingenieur spart dagegen so gut wie nix. Er zahlt für die BU-Versicherung rund 2 Prozent vom Brutto und für die EU-Police etwa 1,9 Prozent. Bleiben wir also lieber bei dem Fall, wo der Unternehmer durch die Übernahme von Risiken dann monatlich mehr Geld zur Verfügung hat.
Bei Selbstständigen immer zur Umorganisation beraten
Würde ich hier zu der deutlich teureren BU-Versicherung raten, dann sollte ich auch unbedingt und umfassend zu den Möglichkeiten der Umorganisation informieren. Denn anders als bei Angestellten, darf der Versicherer bei Selbstständigen durchaus auch Vorschläge machen, die eine Berufsfähigkeit von mehr als 50 Prozent ermöglichen würden. Und bei einer Umorganisation wäre auch das Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes möglich. Bei der EU-Versicherung nicht.
Ein starkes Argument für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Selbstständigen ist in meinen Augen aber die Arbeitsmoral von Unternehmern. Denn in der Regel würde der Selbstständige auch noch mit dem Kopf unterm Arm zur Arbeit erscheinen. Hauptsache, das Unternehmen läuft weiter. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass viele Selbstständige jetzt im Moment zur Arbeit gehen, obwohl sie an sich schon BU wären.
Für die Gesundheit wäre es allerdings schon besser, hier die BU-Rente zu beantragen und einfach weniger zu arbeiten. Das ist klar. Wer aber von sich schon weiß, dass er so lange in seiner Firma arbeiten würde, bis es nicht mehr geht, der kann sich monatlich Geld sparen und ist mit einer EU-Versicherung nicht perfekt, aber eben ausreichend abgesichert.
Peter Wolnitza
Vor 2 JahrenNix für ungut, aber der Tip / die Empfehlung geht reichlich an der Realität vorbei.
Nehmen wir der Einfachheit halber einmal an, dass die Leistungsauslöser der meisten EU Versicherungen in etwa analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente formuliert sind.
Jetzt braucht jeder Makler nur in seinem “Leistungsfall-Bestand” zu schauen und sich einmal folgende Frage beantworten:
Wieviele meiner Kunden, die BU Leistungen beziehen, beziehen gleichzeitig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
Dann kann man – auch ohne ein Mathegenie zu sein, grob berechnen, wie vielen meiner Kunden beim Befolgen dieser glorreichen Absicherungstrategie jetzt vermutlich ohne Schuh und Strümpfe da stehen würde. Sorry – Ein unverantwortlicher Tip.
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kommentierenPeter Wolnitza
Vor 2 JahrenNix für ungut, aber der Tip / die Empfehlung geht reichlich an der Realität vorbei.
Nehmen wir der Einfachheit halber einmal an, dass die Leistungsauslöser der meisten EU Versicherungen in etwa analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente formuliert sind.
Jetzt braucht jeder Makler nur in seinem “Leistungsfall-Bestand” zu schauen und sich einmal folgende Frage beantworten:
Wieviele meiner Kunden, die BU Leistungen beziehen, beziehen gleichzeitig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?
Dann kann man – auch ohne ein Mathegenie zu sein, grob berechnen, wie vielen meiner Kunden beim Befolgen dieser glorreichen Absicherungstrategie jetzt vermutlich ohne Schuh und Strümpfe da stehen würde. Sorry – Ein unverantwortlicher Tip.