Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Experte für biometrische Risiken. © Doris Köhler
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  • 01.08.2019 um 14:56
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Bei Beamten bauen sich über den Karriereverlauf ganz andere Ansprüche auf als bei Angestellten. BU-Experte Philip Wenzel schreibt in seiner neuen Kolumne, wo die Unterschiede liegen und was es bei der Beratung zu beachten gilt. 

Es ist tatsächlich wahr. Beamte haben andere Ansprüche. Aber nicht an sich, sondern an den Dienstherren. Und anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können wir diese Ansprüche ganz entspannt in die Berechnung der Versorgungslücke miteinbeziehen. Denn der Leistungsauslöser ist der gleiche.

Aber der Reihe nach: Ein Beamter, der auf Lebenszeit verbeamtet ist und 60 ruhegehaltsfähige Dienstzeiten hinter sich gebracht hat, hat Anspruch auf die Mindestversorgung. Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zählt auch Wehr- oder Wehrersatzdienst, Studium, Ausbildung und Elternzeiten, weshalb mit der Verbeamtung auf Lebenszeit auch oft schon der Anspruch entsteht.

Die Mindestversorgung liegt derzeit bei rund 1.700 Euro. Weniger bekommt ein Beamter nicht, wenn er dienstunfähig wird. Der Angestellte erhält im Schnitt ungefähr 800 Euro. Manche mehr, aber andere auch weniger. Das ist zunächst mal eine ganz passable Ausgangssituation.

Aber hinzukommt, dass der Anspruch auch viel schneller steigt als bei Angestellten. Das hängt mit zwei Faktoren zusammen. Erstens: Während der Angestellte im Verhältnis zu seinem tatsächlichen Einkommen sogenannte Entgeltpunkte verdient, steigt der Anspruch des Beamten jedes Jahr konstant um 1,79375 Prozent. Egal, wie viel er verdient. So kann er innerhalb von 40 Jahren 71,75 Prozent seiner Besoldung quasi in den Ruhestand retten. Der Angestellte kann mit 40 Prozent ganz zufrieden sein.

Nur die letzten beiden Jahre zählen 

Der zweite Faktor ist, dass beim Beamten nur die letzten beiden Jahre zählen, um die Grundlage der Berechnung zu stellen. Wer also die letzten beiden Jahre vor der Dienstunfähigkeit 5.300 Euro verdient hat, bekommt genau davon dann x Prozent. Beim Angestellten muss ich jeden Entgeltpunkt zusammenzählen. Auch die, die ich mir als Azubi verdient oder als Halbtagskraft verdient habe.

Aber bei einem Angestellten ist es eh schwierig, die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente in die Versorgungslücke einzubeziehen. Denn meine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits, wenn ich in meinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte arbeiten kann. Die staatliche Erwerbsminderungsrente (EMI) erhalte ich hingegen erst, wenn ich keine drei bis sechs Stunden mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Dann gibt es nämlich die halbe EMI. Die volle gibt es erst, wenn ich keine drei Stunden mehr arbeiten kann. Egal, in welchem Beruf. Entweder versichere ich zu viel oder zu wenig. Kommt halt drauf an, ob ich beide Renten bekomme, oder nicht.

Bei Beamten leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn der Dienstherr mich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Die Auslöser decken sich. Also kann ich eine passgenaue Absicherung anbieten. Wer mehr über die Ansprüche von Beamten lesen will, kann sich hieraustoben.

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