- Von
- 06.12.2017 um 10:11
Der größte Vorteil einer Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte für Kunden in den meisten Fällen der vereinfachte Zugang zur Leistung sein. Anstatt 80 Seiten Fragebögen des Versicherers auszufüllen, um nachzuweisen, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt, genügt es, für sechs Monate die Krankschreibungen einzureichen.
Wohin steuert die Berufsunfähigkeitsversicherung?
So gut sind die Assistance-Leistungen der Unfallversicherer
So sichert man Leistungsträger richtig ab
An dieser Stelle wird wohl auch klar, warum es die Wirksamkeit der AU-Klausel extrem schwächt, wenn der Versicherte gleichzeitig Leistung wegen einer Berufsunfähigkeit (BU) beantragen muss.
Für manche Berufe führt die AU-Klausel auch zu Leistungsfällen, die nach der BU-Definition nicht vorlägen. In den meisten Fällen ist das der Verlust der Wegefähigkeit. Während die Prüfung der BU erst am Arbeitsplatz beginnt, werde ich schon krankgeschrieben, wenn ich außerstande bin, zur Arbeit zu gelangen.
Für den Versicherer hat die AU-Klausel in meinen Augen sogar noch mehr Vorteile. Und damit ist nicht nur gemeint, dass ein Mehrbeitrag verlangt werden kann.
Erster Vorteil: Rückstellungen können geringer ausfallen
Die AU-Klausel ist zeitlich begrenzt. Erkennt der Versicherer die Leistung an, muss er, je nach Ausgestaltung der Klausel, nur für den Zeitraum von 18, 24 oder 36 Monaten Rückstellungen bilden. Bei einem BU-Anerkenntnis müsste er bis zum Ende der Laufzeit das Geld zurücklegen.
Stellen wir uns mal vor, der Versicherte hat eine Erkrankung, die in der Regel nicht länger als ein bis zwei Jahre dauert. Trotzdem muss der Versicherer die möglichen anfallenden Renten bis zum Vertragsende in 30 Jahren inklusive der vereinbarten Rentensteigerung auf die Seite packen. Das macht keinen Spaß.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren