- Von Stephan Busch und Tom Wonneberger
- 16.03.2022 um 12:18
Was ist die Haushaltsübersicht?
Die Haushaltsübersicht (oder Haushaltsplan oder Privatbilanz) ist eine einfache 2×2-Felder-Matrix, um einen Überblick über die finanzielle Situation des Haushalts zu bekommen. Wir nutzen dafür ein einfaches, selbst erstelltes Excel-Sheet.
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Die erste Seite behandelt die Einnahmen und Ausgaben. Dabei erfassen wir sie sowohl monatlich als auch jährlich. Denn gerade Einmalzahlungen wie Bonifikationen, die jährliche Steuerrückerstattung oder den Urlaub „vergessen“ manche. Im Erstgespräch erfragen wir außerdem die durchschnittliche Arbeitszeit. Nun können wir die Einnahmen und Ausgaben in Stunden umrechnen. Dadurch werden sie für viele wesentlich greifbarer als abstrakte Euro-Beträge. Wenn die Beratenen sehen, dass sie zum Beispiel 20 Stunden – also eine halbe Arbeitswoche – nur für Klamotten arbeiten gehen, setzt oft ein Umdenken ein.
>>> Über diesen Link können Sie einen Beispiel-Haushaltsplan abrufen
Die zweite Seite der Haushaltsübersicht betrifft das Vermögen und die Verbindlichkeiten. Diese haben wir nach Verfügbarkeit beziehungsweise Fristigkeit sortiert. Das heißt, wir beginnen mit den liquidesten Vermögenspositionen wie das Girokonto oder Bargeld und arbeiten uns bis hin zur Immobilie vor. Spiegelbildlich ist das bei den Verbindlichkeiten. Vom Dispo- über den Raten- bis hin zum Immobilienkredit erfassen wir alle Schuldverträge.
Wann sollten Sie die Haushaltsübersicht einsetzen?
Diese Haushaltsübersicht verlangen wir von jeder Mandantin und jedem Mandanten zur Erstberatung. Die Übersicht bekommen sie blanko von uns ganz zu Beginn geschickt. Ausfüllen müssen die Kundinnen und Kunden selbst. Bei manchen, denen das Ausfüllen nicht leichtfällt, bieten wir an, gemeinsam die Übersicht auszufüllen. Bevor wir mit der eigentlichen Beratung starten, muss sich der oder die Interessentin also finanziell einmal komplett „ausziehen“. Das verlangt einigen Vertrauensvorschuss, hat aber auch einen großen Vorteil, den wir gleich erläutern.
Nach der Erstberatung lassen wir vor allem bei größeren Änderungen wie Nachwuchs, neuer Job oder Hausbau die Übersicht aktualisieren. Das hilft natürlich auch den Mandanten, den Überblick bei solch großen Änderungen zu behalten.
Notwendig halten wir eine solche Übersicht in jedem Fall, wenn man zu den Themen Einkommens-, Todesfallabsicherung oder Altersvorsorge berät. Eine grobe Schätzung von Einnahmen, Ausgaben und Überschuss oder Unterdeckung reicht hier aus unserer Sicht nicht aus.
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