- Von Stephan Busch und Tom Wonneberger
- 30.04.2019 um 13:56
Was ist Shared Decision Making?
Das Konzept (zu Deutsch: Partizipative Entscheidungsfindung) stammt aus der Medizin. Es beschreibt die Arzt-Patienten-Beziehung und wie sich beide Parteien auf eine Behandlung einigen. Das Gegenmodell ist das sogenannte paternalistische Modell: der Arzt oder die Ärztin als Halbgötter in Weiß. Ein Patient geht zur Ärztin und lässt sich untersuchen. Diese untersucht den Patienten, verschreibt eine Behandlung oder Medikament. Auf Wiedersehen und gute Besserung! Nachfragen? Unerwünscht!
Beim Shared Decision Making einigen sich Ärztin und Patient gemeinsam auf eine Behandlung und Lösung – oder eben auch auf eine Nicht-Behandlung. Die Ärztin zeigt verschiedene Möglichkeiten der Behandlung, erklärt verständlich Vor- und Nachteile und berücksichtigt auch „weiche“ Faktoren. Dabei nutzt die Medizinerin die sogenannte evidenzbasierte Medizin. Sie beruft sich also auf Fakten und Studien und übersetzt diese in Laiensprache.
Warum ist die partizipative Entscheidungsfindung sinnvoll?
Für gute Entscheidungen sind Informationen nötig. Das gilt für beide Seiten: Patienten und Ärztin. Emotionen, Ängste, Erfahrungen und Hoffnungen spielen immer eine entscheidende Rolle bei der Wahl oder Nichtwahl einer Therapie. Was bringt die objektiv „richtige“ Therapie, wenn der Patient das Medikament nicht einnimmt? Will er eine Lösung nicht, wird sie nie funktionieren. Er muss dran glauben und sie wollen. Vielfach gibt es nicht „die beste“ Lösung, denn alles hat Vor- und Nachteile. Des Weiteren hängt der Therapie-Erfolg stark von der Involvierung des Patienten und dessen Mittragen der Entscheidungen ab.
Wie funktioniert das Shared Decision Making?
Am Anfang steht die Übereinkunft, dass eine Entscheidung nötig ist. Die Ärztin macht das Angebot, die anstehende Entscheidung in gleichberechtigter Partnerschaft zu entwickeln. Sie zeigt verschiedene gleichwertige, evidenzbasierte Optionen auf. Sie informiert umfassend über ihre Evidenzen, Alternativen, Vor- und Nachteile – eventuell unter Nutzung von Entscheidungshilfe-Materialien wie schriftlichen Patienteninformationen.
Die Ärztin versichert sich über Rückmeldungen des Patienten über sein Verständnis der Optionen. Er hat die Möglichkeit, weitere Optionen einzufordern. Anschließend ermitteln beide Parteien ihre Präferenzen und handeln die Entscheidungsmöglichkeiten aus. Entweder gibt es eine gemeinsame (partizipative) Entscheidung oder aber einseitige Entscheidung des Patienten (Selbstbestimmungsrecht), auch gegen den Willen der Ärztin. Im besten Fall erstellen beide Seiten einen Vertrag oder eine Selbstverpflichtung, also den Plan zur Umsetzung der Entscheidung.
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