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Klaus Hermann ist Versicherungsmakler und war davor 28 Jahre in der Ausschließlichkeit. © Klaus Hermann
  • Von Redaktion
  • 06.09.2024 um 09:59
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Die Allianz wird rund 500 Agenturen in den östlichen Bundesländern schließen. Für Versicherungsmakler Klaus Hermann, der selbst 28 Jahre in der Ausschließlichkeit gearbeitet hat, zeigt das, wie abhängig die AO vom Versicherer ist – und wie schnell einem der existenzielle Boden unter den Füßen weggezogen werden kann. Mehr dazu in seinem Kommentar.

Ich habe 28 Jahre in der Ausschließlichkeit gearbeitet. Es waren überwiegend gute Jahre und ich denke gerne an sehr schöne Erlebnisse zurück. Neben einer professionellen und fundierten Ausbildung, hervorragenden Weiterbildungen, einer kleinen Karriere als Führungskraft, wundervollen Incentives und vielen fantastischen Menschen, durfte ich die enormen Vorteile eines Einfirmenvertreters genießen.

Du gehst morgens in die Agentur, stellst den Rechner an und kannst loslegen. Man kümmert sich um Dich, der Bestand ist sekundengenau und auf Cent im System einsehbar, die Provisionen passen. Wenn Du dann noch einen starken Versicherer als Partner hast, der Dich mit einer breiten Produktpalette bedient, ist das Glück kein Zufall mehr und der Erfolg kaum zu verhindern.

Vor fünf Jahren habe ich den Status verändert und bin Versicherungsmakler geworden. Ich hatte keine Ahnung, wie das mit dem „Maklertum“ funktioniert, musste die gesamte Infrastruktur selbst aufbauen, habe teure Fehler gemacht und zwei Jahre gebraucht, bis mein Unternehmen als Mittelstandsmakler so aufgestellt war, wie ich es mir vorgestellt hatte. Es gab niemanden, der mich an die Hand genommen und geholfen hat. Jeder bot sich als der beste und einzige Dienstleister an. Die Orientierung war schwer und lehrreich.

Heute bin ich glücklich und behaupte das Gleiche wie fast jeder Makler, der diesen Weg gegangen ist: „Hätte ich es mal früher gemacht“. Warum?

Keine echte Selbstständigkeit

Der Status des Ausschließlichkeitsvertreters ist nicht nur mit dem Paragraphen 84 HGB klar umschrieben, sondern eben nicht mit einer echten Selbstständigkeit oder gar Unternehmertum verbunden. Der Bestand und alles, was man über die Jahre auf- und ausgebaut hat, gehört dem Vertragspartner. Dem Versicherungsvertreter gehören vielleicht die Möbel, wenn diese nicht auch per Leasing vom Versicherer angeboten wurden.

Mir ist klar, dass sehr viele Einfirmenvertreter glücklich und zufrieden sind und das ist auch gut so, weil es klare Vorteile und Gründe für diesen Vertriebsweg gibt.

Die aktuelle Berichterstattung aus dem Hause der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG zeigt jedoch, dass ich als 84-HGBler eines Versicherers in jeder Beziehung auf dessen Wohl und Wehe angewiesen bin. Das beginnt mit den Vorgaben und Ausrichtungen der Geschäftspläne und endet nicht selten bei der Wahl des Ladenlokals.

Seite 2: Entscheidung der Allianz ist nachvollziehbar

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