Klaus Hermann ist Versicherungsmakler und war davor 28 Jahre in der Ausschließlichkeit. © Klaus Hermann
  • Von Redaktion
  • 06.09.2024 um 09:59
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Die Allianz wird rund 500 Agenturen in den östlichen Bundesländern schließen. Für Versicherungsmakler Klaus Hermann, der selbst 28 Jahre in der Ausschließlichkeit gearbeitet hat, zeigt das, wie abhängig die AO vom Versicherer ist – und wie schnell einem der existenzielle Boden unter den Füßen weggezogen werden kann. Mehr dazu in seinem Kommentar.

Wenn eine Gesellschaft entscheidet, sich von 20 Prozent der Agenturen zu trennen und das mit Veränderungsangeboten zur Neuausrichtung der Agenturinhaber umschreibt, ist das zunächst mal nichts anderes als eine einseitige Entscheidung der Gesellschaft, auf die der betroffene Agenturinhaber keinen Einfluss hat.

Existenzielle Sorgen

Hier werden hunderte Agenturverträge gekündigt. Es wird gerade zahllosen Kolleginnen und Kollegen der sprichwörtliche Boden unter den Füßen weggezogen und sie werden sich um ihr Lebenswerk betrogen fühlen, mal ganz abgesehen von existenziellen Sorgen und schlaflosen Nächten.

Ich kann die Entscheidung aus Sicht der Allianz nachvollziehen, denn Orte mit 5.000 Einwohnern und 6 hauptberuflichen Agenturen in einer Hauptstraße klingen nicht nach einer gesunden und ausgewogenen Vertriebsstruktur.

Aus Sicht der Vermittler ist und bleibt es jedoch die schmerzhafte Erkenntnis, dass eine Tätigkeit als Versicherungsvertreter nach 84 HGB weit von echtem Unternehmertum entfernt ist, bei dem der Agenturinhaber entscheiden kann, wie er arbeitet, wie er Erfolg definiert und sein Unternehmen ausrichtet. Gefallen seinem Filialdirektor, dem Vertriebsleiter oder Vorstand die Umstände seiner Arbeit nicht mehr, können sie jederzeit eines deutlich unter Beweis stellen.

Es spielt keine Rolle, ob die Kunden seit Jahren die Arbeit des Agenturinhabers schätzen, ihm treu sind und er sein Leben auf das Niveau der aus Sicht des Versicherers zu geringen Umsätzen angepasst hat und grundsätzlich damit zufrieden ist. Der Versicherer kann jederzeit den Agenturvertrag beenden und den Bestand vergeben. Punkt!

Die Tätigkeit als Einfirmenvertreter, bei allen Vorteilen, die sie bietet, ist und bleibt in jeder Hinsicht, eine Scheinselbständigkeit.

Über den Autor

Klaus Hermann ist seit über 30 Jahren im Versicherungsvertrieb, 10 Jahre bei der Westfälischen Provinzial in Münster, 21 Jahre Allianz Beratungs- und Vertriebs AG und seit 2019 Versicherungsmakler. Bekannt als Versicherungsentertainer und Keynote-Speaker der Branche, Buchautor („Ich bin kein Klinkenputzer – Eine Liebeserklärung an die Versicherungsbranche“) und Gewinner der TV-Show „Schlag den Raab“.

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