- Von Redaktion
- 27.03.2013 um 19:06
Was ist denn da los?
Nach seiner plötzlichen Entlassung als Vorstandsvorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hat sich Axel Kleinlein nun zu Wort gemeldet. Und klagt an. Mittlerweile ist auch die Staatsanwaltschaft involviert.
Der Aufsichtsrat des Bunds der Versicherten (BdV) hatte in der vergangenen Woche den Rausschmiss der Vorstände Axel Kleinlein und Thorsten Rudnik mit der unterschiedlichen Auffassung über die inhaltliche und personelle Ausrichtung des BdV begründet. Das treffe nicht zu, so Kleinlein in einer Stellungnahme. Über die inhaltliche Ausrichtung eines offensiven Verbraucherschutzes sei man sich immer einig gewesen.
Personell habe es aber in der Tat Differenzen gegeben. Der Aufsichtsrat habe immer wieder versucht, „bestimmte personelle Entscheidungen zu erzwingen”, was per Satzung nicht erlaubt ist. Kleinlein fährt fort, dass es seit September 2012 unterschiedliche Auffassungen bei der Aufarbeitung von „Unregelmäßigkeiten bei bestimmten Gehaltszahlungen” gegeben hätte. „Anstatt mich in meiner neutralen Haltung in der Aufklärung dieses Sachverhalts zu unterstützen, griff mich der Aufsichtsrat sogar für dieses Verhalten an”, so Kleinlein in der Stellungnahme.
Jetzt geht’s vor den Staatsanwalt!
Kleinlein bezieht sich auf etwas, das inzwischen auch die Hamburger Staatsanwaltschaft erreicht hat. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber „manager magazin online“, dass gegen den amtierenden Aufsichtsrat sowie Ex-Vorstand Thorsten Rudnik und seiner Lebensgefährtin wegen des Verdachts der Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen Strafanzeige vorliegt (Aktenzeichen: 3103 Js 68/13). Die Behörde prüft den Fall seit Februar, Ermittlungen hat sie noch nicht eingeleitet.
Geld ohne Gegenleistung
Was wird den Parteien vorgeworfen? Die Strafanzeige hat der Betriebsrat des BdV gestellt. Ihm zufolge hat die Lebensgefährtin von Thorsten Rudnik, die bis Dezember 2010 selbst BdV-Vorstandsmitglied war, seit ihrem Ausstieg aus dem Vorstand monatlich 1.000 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt als Abteilungsleiterin bekommen – wohl ohne Gegenleistung. In der Satzung der Verbraucherschutzorganisation heißt es aber, dass keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Nach Ansicht der Betriebsrats ist das ein klarer Verstoß gegen die Vereinsregeln.
Der Aufsichtsratschef des BdV Gobrecht widerspricht dem. Gegenüber „manager magazin online“ handelt es sich bei der Zahlung um eine Kompensation, die die Dame deshalb bis Ende 2012 bekommen sollte, weil sie 2010 unfreiwillig und unverschuldet aus dem Vorstand ausschied.
Lass mal meutern
Daraufhin ließ der Betriebsrat ein Gutachten erstellen, ob der Vorgang in Ordnung ist oder nicht. Ist es nicht, so das Gutachten, weil die Kompensation eben ohne Gegenleistung erfolgte. Vorstand und Aufsichtsrat hätten dafür sorgen müssen, dass der Geldfluss eingestellt wird. Ex-Vorstand Axel Kleinlein gibt gegenüber „manager magazin online“ an, er hätte seine Vorstandskollegen auf die Sache angesprochen, hätte aber der Aussage vertraut, dass an der Zahlung nichts zu beanstanden sei. Als das Ergebnis des Gutachtens vorlag, habe er die Sonderzahlungen aber sofort gestoppt.
Kleinlein ruft in seiner Stellungnahme zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf. Sein Empfehlung für die Agenda: einen neuen Aufsichtsrat wählen.
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