- Von Redaktion
- 27.01.2015 um 17:04
Pfefferminzia: Mischt sich die Regierung mit dem LVRG einmal mehr zu sehr in die Belange von Verbrauchern und Privatwirtschaft ein?
Martin Gräfer: Das LVRG ist eine direkte Folge der vorherrschenden Niedrigzinsen, die von der Politik so gewollt waren. Nun sollen die Versicherer zum Teil dafür geradestehen. Andererseits halte ich es in der aktuellen Situation für absolut fair, wenn etwa bei Bewertungsreserven aufgelaufene Kursgewinne von Zinspapieren auf viele Versicherte verteilt werden, deren Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden.
Heißt das, es ist eigentlich alles in Butter?
Nicht ganz. Mich hat entsetzt, mit welcher Geschwindigkeit und Vehemenz dieses Gesetz durchgepeitscht wurde. Verbesserungsvorschläge konnten kaum vorgebracht werden. Außerdem musste die Versicherungswirtschaft viele Neuerungen bereits zum 1. Januar 2015 umsetzen. Das hat die Branche mit einem enormen Verwaltungsaufwand belastet, verursachte hohe Kosten und lenkte von wichtigen Aufgaben wie etwa Solvency II ab. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber zu viele Details reguliert hat.
Damit spielen Sie wohl unter anderem auf die Höchstzillmerung an.
Ja, ganz klar. Dass die Vergütung der Berater über einen längeren Zeitraum verteilt werden soll, hätte man nicht vorschreiben müssen. Offenbar herrscht beim Gesetzgeber das Weltbild des unmündigen Kunden vor, der von einer höheren Instanz beschützt werden muss. Zugleich ignoriert die Politik den Wert einer kompetenten Beratung. Deren Aufwand sollte dann aber auch angemessen honoriert werden.
Sehen Sie die Gefahr, dass die Beratungsqualität sinkt?
Durchaus. Rein psychologisch betrachtet, sehen sich manche Vertriebsmitarbeiter künftig im Nachteil. Wer zuvor sofort den Höchstsatz je nach Anbieter erhielt, muss nun zunächst mit bis zu 38 Prozent weniger Geld kalkulieren. In den Folgejahren können Berater die fehlende Summe zwar durch die Betreuung von Bestandskunden wieder hereinholen – insgesamt dürfte der Beratungsaufwand aber steigen.
Ist vor diesem Hintergrund die private Rentenversicherung weiter marktgängig?
Auf jeden Fall. Sie ist und bleibt ein erstklassiges Produkt: Kein anderer Vertrag gewährleistet eine lebenslange Rente. Und: Das LVRG stärkt im Grundsatz die Attraktivität dieser Policen. Die Versicherten profitieren, dem Berater muss es gelingen, das den Versicherten auch zu vermitteln. Denn erstens stehen in vielen Verträgen künftig geringere Abschlusskosten. Zweitens werden die Gesamtkosten transparent ausgewiesen, durch Nennung der Kennziffer „Reduction in Yield“. Drittens bieten Rentenversicherungen weiterhin attraktive Renditen.
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