- Von Andreas Harms
- 11.04.2025 um 14:52
Doch zu viel bleibt zu undurchsichtig. Zum Beispiel, welche steuerlichen Maßnahmen denn bei Kauf, Neubau und Sanierung konkret greifen sollen. Außerdem will die Koalition „eigenkapitalersetzende Maßnahmen schaffen“ und prüfen, ob der Staat Bürgschaften für Hypotheken übernehmen kann.
Dabei lautet aber die Frage, was als Eigenkapital gilt. Auch nachrangig besicherte Darlehen wie es die Bausparkredite sind? Das fände der Verband gar nicht lustig. „Der Staat würde hier nur ein marktwirtschaftliches Angebot durch ein staatliches Angebot ersetzen – und letztlich jene benachteiligen, die bereits eigenverantwortlich vorgesorgt haben“, bemerkt Hauptgeschäftsführer Christian König. „Als Vertreter der Bauspar-Idee können wir das nicht gutheißen.“
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Beim Verband der Innungskrankenkassen IKK zeigt man sich maßlos enttäuscht. Ein Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege enthielt noch sechs Maßnahmen, um Beiträge zu stabilisieren. Im Koalitionsvertrag findet sich davon „nahezu nichts mehr“.
Geschäftsführer Jürgen Hohnl sagt: „Ausnahme ist die Übernahme des ursprünglich für die GKV vorgesehenen Anteils für den Krankenhaus-Transformationsfonds durch den Bund. Zur Frage der Stabilisierung der Beitragssätze wird nun auf eine Kommission verwiesen, die unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen treffen und konkrete weitere Maßnahmen vorschlagen soll.“
Statt also die Chance zu nutzen, Ausgaben und Einnahmen im Gesundheitswesen anzugleichen, spende der Koalitionsvertrag Wohltaten zu Lasten der GKV und damit auf Kosten der Arbeitgeber und Versicherten.
Ähnlich äußert sich Ulrike Elsner, Vorstandschefin des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK). Auch ihr fehlen die konkreten Vorschläge, um die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen.
Sie sagt: „Positiv ist allein die Zusage, den GKV-Anteil für den geplanten Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren. […] Ansonsten haben es die vorab in der AG Gesundheit und Pflege in Aussicht gestellten Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen leider nicht in den Koalitionsvertrag geschafft, etwa kostendeckende Beiträge für die Gesundheitsversorgung Bürgergeldempfangender.“
Verbraucherschützer
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) spendet Beifall für die geplante flächendeckende Pflicht zur Elementarschadenversicherung (sie muss dann in jeder neuen Wohngebäudeversicherung enthalten sein). Es lobt, dass der Vorschlag im Koalitionsvertrag dem französischen System ähnelt. Denn das habe sich seit Jahrzehnten bewährt.
Konkret heißt es vom Verband: „Eine Versicherungsdichte von 98 Prozent erreicht Frankreich ganz ohne Versicherungspflicht. Das gelingt, da jeder Vertrag für eine Wohngebäudeversicherung zwingend auch einen Elementarschadenschutz enthalten muss. Und dennoch bleibt der Abschluss der Wohngebäudeversicherung freiwillig. Die gleiche Vorgehensweise sieht der Koalitionsvertrag auch für Deutschland vor.“

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