- Von Karen Schmidt
- 29.01.2025 um 13:18
Volkswohl Bund ersetzt in der BU Berufsklassen mit Tarifstufen
Der Volkswohl Bund hat seine Berufsunfähigkeitsversicherung BU Modern zum Jahresanfang kundenfreundlicher gestaltet. Dafür hat der Versicherer die alten Berufsklassen durch neue Tarifstufen ersetzt. Dadurch wird der Versicherungsschutz passgenauer und die Beiträge ergeben sich aus der tatsächlichen Beschäftigung.
Angaben zur Ausbildung, zum Anteil der Bürotätigkeit und zur Personalverantwortung fließen stärker in die Kalkulation ein. In vielen Fällen kann der Vertriebspartner seinen Kunden deshalb den BU-Schutz noch günstiger als bisher anbieten.
Auch bei den Gesundheitsfragen hat sich etwas getan: Ab sofort sind Behandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen nur noch fünf statt bisher zehn Jahre lang relevant. Der Nachweis des Einkommens ist bei der neuen BU Modern seltener notwendig. Erst ab einer versicherten Monatsrente von mehr als 2.500 Euro gehört er zum Antrag – unabhängig von der Tätigkeit und der Ausbildung des Kunden. Darüber hinaus können nun auch höhere Monatsrenten nachversichert werden.
Eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit kann der Kunde jetzt schon beantragen, wenn er sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist und es absehbar ist, dass er mindestens sechs Monate lang arbeitsunfähig bleiben wird. Wer sich für den neuen Baustein „Einmalleistung“ entscheidet, erhält nun direkt zu Beginn der Berufsunfähigkeit zwölf BU-Monatsrenten – zusätzlich zur regelmäßig ausgezahlten Leistung.
Zurich führt Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ein
Die Zurich Versicherung erweitert ihr Angebot im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Diese richtet sich an Beamte, Soldaten und Richter.
Die neue Option kann in der Selbstständigen BU sowie in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von Zurich gegen einen Mehrbeitrag von zirka 10 Prozent vereinbart werden.
Bei der Absicherung von Zurich handelt es sich um eine sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeitsabsicherung. Wird ein Beamter durch den Dienstherrn ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen für dienstunfähig erklärt, zahlt Zurich die vereinbarte Leistung aus, ohne nochmal selbst zu prüfen, ob der Beamte auch als berufsunfähig gilt.
Damit folgt Zurich der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Leistungsprüfung der Dienstunfähigkeit an. Auch wenn die versicherte Person Beamter ist und keine Dienstunfähigkeit vorliegt, kann sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten. In diesem Fall führt Zurich eine Günstigerprüfung durch und erbringt damit entweder Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit.
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