- Von Karen Schmidt
- 11.01.2024 um 13:58
Münchener Verein mit neuen Tarifen in der Rentenversicherung
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat neue Tarife in der fondsgebundenen Rentenversicherung im Angebot. Die verbesserte Fondswelt ermöglicht den Zugang zu einer breiten Palette diversifizierter Fonds mit niedrigeren Gebühren. Eine Neuerung ist auch die Cash-Option. Diese ermöglicht Versicherungsnehmern, ab einer Summe von 200 Euro regelmäßige Teilentnahmen aus ihrem Fondsguthaben vorzunehmen. Die Option bietet eine flexible, vorgezogene Rente und lässt gleichzeitig das verbleibende Kapital am Markt partizipieren.
Das Konzept „Erben und Schenken“ ermöglicht eine steueroptimierte Übertragung von Vermögen innerhalb gesetzlicher Freibeträge. Versicherungsnehmer können sowohl als Schenkender als auch Beschenkter auftreten, wobei die Verfügungsgewalt über die Anlage bis zum Lebensende des Schenkenden erhalten bleibt. Die Teilung der Versicherungsgemeinschaft erfolgt zu einem Prozent für den Schenkenden und zu 99 Prozent für den Beschenkten, wobei die Rolle der versicherten Person frei gewählt werden kann.
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Der Vorteil für den Schenkenden: Er überträgt 99 Prozent der Versicherungsnehmereigenschaft, hat aber immer noch ein Veto-Recht bei Vorgängen wie etwa bei der Entnahme von Vermögen oder einer Kündigung. So bleibt die Verfügungsgewalt über die Geldanlage zu Lebzeiten des Schenkenden erhalten. Im Todesfall des Schenkenden fällt die Erbschaftssteuer nur in Höhe von einem Prozent des geschenkten Betrages an. Falls der Tod innerhalb der Ansparphase eintritt, ist keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, sofern die schenkende Person auch die Rolle der versicherten Person innehat.
Zudem beinhaltet das neue Tarifwerk eine individualisierbare Rentengarantiezeit von bis zu 40 Jahren. Diese Option sichert Hinterbliebenen eine vereinbarte Rente oder Kapitalabfindung bis weit über das hundertste Lebensjahr.
Continentale bringt Rechtsschutz-Tarif mit All-inclusive-Beratung
Continentale-Kunden können sich jetzt auch zu Themen anwaltlich beraten lassen, die eigentlich nicht mitversichert sind – mit der neuen All-inclusive-Beratung im privaten und gewerblichen Rechtsschutz-Tarif Con-Jure. Dazu zählen zum Beispiel das Baurecht, das Wettbewerbsrecht sowie Fonds und Aktien. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei nicht abgezogen.
Die Continentale zahlt auch für einen mobilen Anwalt, der Kunden zu Hause oder auch im Krankenhaus besucht. Außerdem umfasst er den Rechtsschutz für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen.
Für gewerbliche Kunden deckt der Tarif zudem Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ab. Dazu zählen Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung.
Auch ihre bestehenden Con-Jure-Varianten XL und XXL hat die Continentale erweitert: Sie umfassen jetzt unter anderem vorbeugende Unterlassungsansprüche bei privater Internetnutzung.
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