- Von Redaktion
- 28.01.2016 um 12:02
Drittes Beispiel: Falsche Angaben. Eine Mitarbeiterin eines Maklerbüros erteilt einer Kundin die Auskunft, dass sie für die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer versichert ist. Das ist aber falsch. Nur ein Mehr-Bett-Zimmer ist abgedeckt. Die Kostendifferenz für den dreiwöchigen Klinikaufenthalt kommt aus dem Portemonnaie des Maklers.
Immer wieder passieren Maklern auch Fehler bei der Umdeckung von Verträgen. Ein Makler findet eine günstigere Hausratversicherung für seine Kundin. Das Problem: Diese beinhaltet keine Elementarschadenversicherung. Das fällt aber erst nach einem schweren Unwetter auf, bei dem Grundstück und Keller der Dame überschwemmt werden und dort gelagerte Gegenstände kaputt gehen. Der Makler muss den Schaden zum Neupreis, entsprechend den Bedingungen der neuen Versicherung bei Einschuss des Elementarschaden-Risikos, erstatten.
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