- Von Lorenz Klein
- 16.10.2017 um 15:51
Der BVK wirft Check24 vor, sich nicht an das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zu halten. Das Urteil vom April 2017 verlangt von den Portalbetreibern, den Maklerstatus von Check24 deutlicher zu machen als bisher (Az: 29 U 3139/16).
Das muss Check24 nun ändern
Check24 setzt Gerichtsurteil um
BVK geht erneut gegen Check24 vor
Doch offenbar ist der Vermittlerverband unzufrieden mit der Umsetzung des Urteils durch Check24 – und hat einen „Ordnungsmittelantrag“ gegen das Online-Portal bei Gericht eingereicht. Das berichtet der BVK am Montag in einer Erklärung.
„Wir pochen vor dem Landgericht München I auf Vollstreckung des Urteils vom April 2017, weil Check24 das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts München aus unserer Sicht immer noch nicht ausreichend umsetzt und sich auf seinem Online-Portal gegenüber seinen Kunden nach wie vor nicht klar genug als Makler zu erkennen gibt, der für seine Arbeit Provisionen kassiert“, lässt BVK-Präsident Michael H. Heinz via Mitteilung erklären.
Zudem poche man auf eine vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern, so Heinz weiter.
Das Gericht hatte verfügt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt eine schriftliche Erstinformation an den potenziellen Kunden raussenden muss.
Man wolle nun gerichtlich klären lassen, ob Check24 gegen das OLG-Urteil vom April verstoße, erklärt der Verband. Sollte dies nicht der Fall sein, kann laut BVK ein Ordnungsgeld gegen Check24 verhängt werden.
Check24 hatte den neuen juristischen Vorstoß des BVK zurückgewiesen – und den Spieß gewissermaßen umgedreht: In einer Stellungnahme am Montag kündigte das Portal an, BVK-Mitglieder abzumahnen, die gegen ihre Informationspflicht verstoßen.
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