- Von Redaktion
- 13.09.2017 um 10:26
In einem Bericht der Pfefferminzia vom gestrigen Tage findet sich eine Erwiderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zu meiner Petition. Behauptet wird dort, dass alle Berater, die für Verbraucherzentralen tätig sind, die notwendige Qualifikation hätten.
Makler will Verbraucherschutz verbessern
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Makler-Petition reagiert
Was ist aber eine notwendige Qualifikation? Und warum frage ich das überhaupt?
Die von mir in einem Artikel für Pfefferminzia bereits vorgebrachten und nachweislichen Fehler der Verbraucherschützer bei der Beratung gäbe es doch nicht, wenn
- die Qualifikation der Berater ausreichend fachlich kompetent wäre,
- diese Sachkunde nachweisen könnten und
- die Beratung protokolliert/dokumentiert würde.
Ich erinnere daran, dass meine Beraterin der Verbraucherzentrale nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeitsklausel kannte, obwohl diese seit Jahren am Markt ist. Auch die konkrete Verweisung in der Nachprüfung war ihr unbekannt. Auf das Thema Ausscheiden aus dem Berufsleben wurde überhaupt nicht hingewiesen.
Eine in meinen Augen eklatante Nachlässigkeit, insbesondere wenn man dann darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Stundung der Beiträge bei Elternzeit doch so wichtig wäre.
Miss-Stand an Informationen
Nur durch das Ignorieren dieser Merkmale sahen die von Stiftung Warentest gekürten Tarife bedingungsmäßig gleich aus. So konnte der Preis die Auswahl entscheiden, nicht aber die Qualität. Wie sieht es mit einem Auto aus? So ziemlich alle haben vier Räder. Sind deshalb alle gleich?
Mit einschlägigen Berufserfahrungen würde dieser Miss-Stand an Information nicht eintreten. Und man bräuchte auch kein Rating-Unternehmen, um die eigene Beratung zu untermauern. Das Abstreiten einer konkreten Produktempfehlung steht dem unkritischen Glauben der Bevölkerung gegenüber, dass Verbraucherzentralen kompetenten Rat geben, auf den man bauen kann.
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