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- 01.08.2017 um 14:47
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich hier mit einem Fall aus der Slowakei beschäftigt, das Urteil ist aber auch für Deutschland und andere EU-Staaten wichtig.
Was ist geschehen?
In der Slowakei schließt am 13. März 2012 schließt eine Frau mit der Ergo einen Vertrag, den sie als „Vermittlungsvertrag mit einem gebundenen Finanzvertreter“ bezeichnen. Hierin verpflichtet sich die Frau Versicherungen zugunsten der Ergo zu vermitteln, sie ist auch bevollmächtigt, diese Verträge im Namen und für Rechnung der Ergo abzuschließen.
Als Gegenleistung für den Abschluss jedes Versicherungsvertrags bekommt sie eine Provision. Endgültig besteht der Provisionsanspruch aber nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht vor Ablauf von drei beziehungsweise fünf Jahren aufgelöst wird.
Provision kann entfallen
Ferner war im Vertrag zwischen den Parteien geregelt, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der Kunde in den ersten Monaten der Durchführung des Versicherungsvertrags die Prämien nicht zahlt, beziehungsweise die Höhe der Provision sich anteilig verringert, wenn der Kunde nach Ablauf der ersten drei Monate der Vertragsdurchführung die Zahlungen einstellt.
Die Frau verkauft nun mehrere Verträge an Kunden und erhält dafür auch ihre Provision im Wege der Vorauszahlung. Drei bis sechs Monate nach Unterzeichnung dieser Versicherungsverträge hören manche Kunden aber auf, ihre Prämien zu zahlen. Die Verträge erlöschen.
Kunden beschweren sich über den Verischerer
Einige Kunden erklären gegenüber der Ergo, sie hätten die Zahlung der Prämien eingestellt, weil sie das ursprünglich in diese Gesellschaft gesetzte Vertrauen verloren hätten, nachdem sie von ihr unangemessen behandelt worden seien.
Wegen des Erlöschens der betreffenden Versicherungsverträge, verlangt der Versicherer, dass die Frau die Provisionen zurückzahlt. Dabei geht es um rund 11.420 Euro. Die Frau zahlt nicht. Die Ergo geht vor Gericht.
Dort sagt die Dame, das Erlöschen der Versicherungsverträge habe die Ergo zu vertreten. Aus den Schreiben mehrerer Kunden an diese Gesellschaft gehe nämlich hervor, dass diese sie unangemessen behandelt habe, insbesondere indem sie von ihnen die Beantwortung zahlreicher Fragen verlangt habe, obwohl der Versicherungsvertrag bereits geschlossen gewesen sei, und ihnen Mahnungen für bereits gezahlte Prämien geschickt habe.
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