- Von Redaktion
- 18.05.2016 um 19:25
Tipp Nummer 1 von Rechtsanwalt Norman Wirth: Die Krankentagegeldversicherung auf die BU-Versicherung abstimmen
Meistens wird der Kunde erst krank und fordert das Krankentagegeld ein. „Der Versicherer zahlt zunächst, stellt nach einiger Zeit aber fest, dass die Krankheit doch länger dauert als angenommen. Daraufhin stellt er seine Zahlung wegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ein und beendet den Vertrag“, schreibt Wirth in einem Gastbeitrag auf dem Portal Asscompact.
Wer nun aber glaubt, dass der BU-Versicherer dann den Staffelstab sauber übernimmt und gleich weiterzahlt, irrt. Die Verträge seien oft bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen. Das heißt: Nur weil ein Versicherer leistet, bedeutet das nicht, dass es der andere auch tut.
Im schlimmsten Fall stellt der Krankentagegeldversicherer also die Zahlung ein mit der Begründung, der Kunde sei berufsunfähig. Und der BU-Versicherer zahlt nicht, weil noch keine BU im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Wer hat nun aber Recht? Das können in der Regel nur Ärzte entscheiden.
Berater sollten auf eine saubere Lösung dieses Fall Acht geben. Wirth: „Einige Versicherer haben dieses Problem erkannt und bieten hierfür sehr praxisorientierte Lösungen an. Der Versicherungsvermittler sollte diese Lösungen berücksichtigen und mit seinem Kunden besprechen.“
Tipp Nummer 2: Zu einer Rechtsschutzversicherung raten
Bei einer BU-Versicherung geht es um sehr viel Geld. Der Versicherer prüft im möglichen BU-Fall also in der Regel sehr genau, ob er zahlen muss. Außerdem können BU-Fälle sehr komplex sein. Mitunter sei es sehr schwierig die körperlichen und geistigen Auswirkungen bestimmter Krankheiten beweisen zu könne. Das gelte gerade bei psychischen Störungen – inzwischen einer der Hauptgründe für eine BU.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Wirth, dass Berater ihren Kunden zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung raten sollten. Lehnt ein BU-Versicherer die Zahlung ab, muss der Kunde nämlich vor Gericht ziehen. Und das ist sehr teuer. Wirth: „Dann muss der Versicherungsnehmer das Gericht, die beteiligten Anwälte und alle Sachverständigen oder Zeugen bezahlen, möglicherweise sogar für zwei oder drei gerichtliche Instanzen.“ Schnell seien hier fünfstellige Beträge erreicht. Diese Kosten könne ein Rechtsschutzversicherer übernehmen.
Tipp Nummer 3: Sorgfalt bei den Gesundheitsfragen
Immer wieder zu Problemen führen die Gesundheitsfragen, weiß Wirth. Wenn der Versicherer im Leistungsfall feststellt, dass der Kunde Gesundheitsfragen unvollständig und nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat, gibt es oft kein Geld.
Dieses Risiko lasse sich minimieren, indem man dem Versicherer bei Antragstellung für den erfragten Zeitraum etwa die Patientenakte des Hausarztes oder der Krankenversicherung zur Verfügung stelle. Das könne zwar längere Bearbeitungszeiten bei der Antragsannahme bedeuten und auch zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen. „Es schafft aber höchstmögliche Transparenz und für alle Beteiligten die höchstmögliche Sicherheit dafür, dass ein bestandssicherer Versicherungsvertrag geschlossen wird“, schreibt Wirth weiter.
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