- Von Juliana Demski
- 23.11.2018 um 12:14
Am 15. November hat das Oberlandesgericht München der Versicherungskammer Bayern und dem Versicherer Die Bayerische empfohlen, ihren Streit um die Namensrechte zu begraben (wir berichteten). In einer aktuellen Mitteilung kündigte die Versicherungskammer nun an, ihre Klage zurückzunehmen.
Die Bayerische gründet Vertriebsgesellschaft Pro Kunde
Diese bKV-Anbieter sind am kompetentesten
VKB und die Bayerische sollen sich beide „Bayerische“ nennen dürfen
„Wir hatten gute Gründe, im Hinblick auf den Namensstreit den gerichtlichen Weg zu wählen“, so Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns Versicherungskammer. Er betonte auch, es sei völlig normal, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen. Diese Möglichkeit habe die Versicherungskammer Bayern, vor allem auch im Interesse ihrer Kunden, Eigentümer und Vertriebspartner, genutzt.
Auch habe der öffentliche Versicherer der Nutzung des Namens „Die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert. Nun aber scheint man den Rechtsstreit trotzdem nicht fortführen zu wollen: „Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft“, erklärt Walthes den Schritt.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren