- Von Redaktion
- 14.12.2016 um 09:42
Was der Wettbewerber tun kann, wenn er von Abwerbeversuchen Wind bekommt
Sollten Sie etwaige zukünftige Mitarbeiter über Xing kontaktieren, obwohl Sie aufgrund des Profils des jeweiligen Arbeitnehmers erkennen können, dass dieser aktuell bei einem Ihrer Wettbewerber beschäftigt ist, so sollten Sie vor Versendung einer eventuellen Nachricht genauestens auf deren Formulierung achten.
Als Wettbewerber selbst sollten Sie entsprechend reagieren, sobald Sie Kenntnis von möglichen Abwerbeversuchen Ihrer Mitbewerber erhalten. Häufig finden solche Kontaktaufnahmen in der oben beschriebenen, und damit unlauteren und wettbewerbswidrigen, Art und Weise statt. In einem solchen Fall sollte schnellstmöglich zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert und ansonsten möglichst zeitnah eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
Die Autorin Maike Ludewig ist Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB.
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