- Von Manila Klafack
- 13.03.2017 um 10:48
Wie schützt sich ein Makler gegen Regressforderungen, wenn er selbst beispielsweise Opfer einer Hackerattacke wurde?
Voraussetzung einer Schadensersatzforderung des Kunden wegen eines Hackerangriffs gegen die IT des Maklers ist, dass der Makler schuldhaft ihm maklervertraglich obliegende Schutzpflichten oder allgemeine Verkehrssicherungspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten verletzt hat. Um dies zu vermeiden, sollte er darauf achten, dass die von ihm eingesetzte Sicherheitssoftware stets auf aktuellen Stand ist.
Sollte der Makler das Risiko ausschließen wollen, dass die Software nicht dem Stand der Technik entspricht oder erforderliche Updates möglicherweise nicht rechtzeitig installiert werden, wäre an den Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung zu denken.
Welche Fehler werden bereits auf der eigenen Homepage immer wieder gemacht?
Das oben für den Online-Abschluss über eine App Gesagte gilt auch für Abschlüsse über die Homepage. Werden Analysetools eingesetzt, sind die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, indem die Datenschutzerklärungen entsprechend angepasst werden.
Häufig zu beobachtende Fehler bei Impressumsangaben sind etwa unzureichende Kontaktangaben. Bei Links wird vielfach versäumt, mit dem Link einen Hinweis zu verbinden, dass eine Verantwortung für die Inhalte nicht übernommen wird, die über die verlinkte Internetseite erreichbar sind.
Außerdem wird nicht beachtet, Links umgehend zu entfernen, sobald erkennbar wird, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte enthält. Denn in diesem Fall bringt auch der sogenannte Disclaimer nichts.
Was raten Sie Maklern bei allen Aktivitäten im Netz grundsätzlich?
Makler sollten ihre Aktivitäten im Netz vor der Umsetzung auf die rechtlichen Erfordernisse abklopfen und erst loslegen, wenn sie sicher sind, dass die gesetzlichen Vorschriften gewahrt werden.
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