Jürgen Evers von der Rechtsanwaltskanzlei Blanke Meier Evers. © Blanke Meier Evers
  • Von Manila Klafack
  • 13.03.2017 um 10:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Mal schnell einen Kunden über Skype beraten oder mithilfe eines Vergleichsrechners nach passenden Angeboten suchen: Das Nutzen digitaler Anwendungen spart Zeit und erleichtert den Makleralltag. Doch die Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken zieht bestimmte rechtliche Hürden nach sich. Im Interview erläutert Rechtsanwalt Jürgen Evers, wie Makler die neuen Kommunikationsmethoden rechtssicher einsetzen können.

Wie schützt sich ein Makler gegen Regressforderungen, wenn er selbst beispielsweise Opfer einer Hackerattacke wurde?

Voraussetzung einer Schadensersatzforderung des Kunden wegen eines Hackerangriffs gegen die IT des Maklers ist, dass der Makler schuldhaft ihm maklervertraglich obliegende Schutzpflichten oder allgemeine Verkehrssicherungspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten verletzt hat. Um dies zu vermeiden, sollte er darauf achten, dass die von ihm eingesetzte Sicherheitssoftware stets auf aktuellen Stand ist.

Sollte der Makler das Risiko ausschließen wollen, dass die Software nicht dem Stand der Technik entspricht oder erforderliche Updates möglicherweise nicht rechtzeitig installiert werden, wäre an den Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung zu denken.

Welche Fehler werden bereits auf der eigenen Homepage immer wieder gemacht?

Das oben für den Online-Abschluss über eine App Gesagte gilt auch für Abschlüsse über die Homepage. Werden Analysetools eingesetzt, sind die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, indem die Datenschutzerklärungen entsprechend angepasst werden.

Häufig zu beobachtende Fehler bei Impressumsangaben sind etwa unzureichende Kontaktangaben. Bei Links wird vielfach versäumt, mit dem Link einen Hinweis zu verbinden, dass eine Verantwortung für die Inhalte nicht übernommen wird, die über die verlinkte Internetseite erreichbar sind.

Außerdem wird nicht beachtet, Links umgehend zu entfernen, sobald erkennbar wird, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte enthält. Denn in diesem Fall bringt auch der sogenannte Disclaimer nichts.

Was raten Sie Maklern bei allen Aktivitäten im Netz grundsätzlich?

Makler sollten ihre Aktivitäten im Netz vor der Umsetzung auf die rechtlichen Erfordernisse abklopfen und erst loslegen, wenn sie sicher sind, dass die gesetzlichen Vorschriften gewahrt werden.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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