Markus Köppl, Gründer der Berater-Vermittlung MK Anleger Gesellschaft und Philipp Hendel von der Kanzlei Dr. Roller & Partner (von links). © MK Anleger Gesellschaft / Dr. Roller & Partner
  • Von Redaktion
  • 21.09.2016 um 17:37
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Mifid II trifft auch Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) sowie Fintechs, erklären die Rechtsexperten Markus Köppl, Gründer der Berater-Vermittlung MK Anleger Gesellschaft, und Philipp Hendel von der Kanzlei Dr. Roller & Partner.

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