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  • Von Redaktion
  • 14.04.2016 um 11:05
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Betrug sei es, wenn ein Anlageberater einer 83-Jährigen einen Schiffsfonds verkauft. So entschied es das Landgericht München I. Von der versprochenen Altersvorsorge könne nicht die Rede sein.

Riskante Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge für eine ahnungslose wie betagte Rentnerin? Das gehe gar nicht, machte das Landgericht München I dem Prozessvertreter einer Finanzfirma aus Grünwald klar. Die Einsicht war wohl groß. Denn daraufhin erklärte sich die Kapitalanlagefirma bereit, der 83-Jährigen 50.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Das war immerhin knapp die Hälfte der Summe, die die Frau eingezahlt hatte.

Der nette Anlageberater sei jede Woche vorbeigekommen, berichtete die Dame. Man kannte sich ja schon so lange. Er sei früher ihr Berater bei der Kreissparkasse gewesen. Und so war das Vertrauen weiter gewachsen. Die Seniorin wollte ihr Geld sicher anlegen, damit es bei Bedarf zur Pflege im Alter zur Verfügung stünde. Sie wolle nicht, dass ihre zwei Töchter später dafür aufkommen müssten, sagte sie.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds hätte sie schließlich überzeugt. Zumal der Berater ihr immer wieder versichert hätte, das Geld sei absolut sicher. Schließlich unterschrieb die Frau. Dass der Fonds frühestens im Jahr 2024 kündbar gewesen wäre, erfuhr sie nie. Dann wäre sie auch bereits 92 Jahre alt gewesen. Ein Gutes hat die Sache: Laut Urteil darf die Dame die fragwürdigen Schiffsanteile behalten!

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