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  • Von Redaktion
  • 09.02.2016 um 10:05
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Ein Versicherungsvertreter nach Paragraf 34d Absatz 1 Gewerbeordnung vermittelte wiederholt Geschäft an einen Makler. Das geht so nicht, urteilte jetzt das Landgericht Freiburg. Damit verstößt der Vertreter gegen die ihm erteilte Erlaubnis.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

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