So funktionieren die RfB. © GDV
  • Von Redaktion
  • 18.02.2015 um 20:30
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Die Politik nimmt sich die nächste Baustelle in der Versicherungsbranche vor. Jetzt soll die Verteilung eines wichtigen Puffers der Versicherer, die sogenannten Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB), überarbeitet werden. Laut eines aktuellen Verordnungs-Entwurfs gewinnen dadurch vor allem die Versicherten.

Das Thema ist nicht ganz einfach. Fangen wir also ganz vorne an:

Was sind die Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) überhaupt?

Lebensversicherer führen einen Teil ihrer erwirtschafteten Erträge diesem Topf zu. Hier werden Erträge also zwischengeparkt, bevor die Versicherer sie einzelnen Versicherungsverträgen als Überschussbeteiligung gutschreiben. Ziel dieses Puffer-Topfes ist es, Schwankungen am Kapitalmarkt abzufedern und die Gesamtverzinsung für die Versicherten möglichst stabil halten.

Wo ist das Problem?

Der Ausgleichsprozess funktioniert nicht ganz sauber. Der Grund: Mit der Einführung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes 1994 wurde die RfB künstlich in eine RfB für den Altbestand – Vertragsabschluss vor 1994 – und eine RfB für den Neubestand – Vertragsabschluss nach 1994 – aufgespalten. Laut Versicherungsverband GDV führt diese Bestandstrennung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten im Neu- und Altbestand. Denn während der Topf für die Altbestände ganz gut gefüllt ist, sieht es bei den Neubeständen wegen der nun schon recht lang anhaltenden Niedrigzinsphase nicht ganz so dolle aus.

Was soll sich jetzt ändern?

Die Politik möchte sicherstellen, dass über die Zeit alle Versicherungsnehmer gleichmäßig an den RfB beteiligt werden, die allen Versicherten zustehen. Deshalb hat sie mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz die gesetzliche Grundlage geschaffen, um einen kollektiven Topf innerhalb der RfB schaffen soll. Die Verordnung, um die es nun geht, soll die Details festlegen. Beim GDV heißt es: „Konkret geht es darum, die Mittelflüsse zwischen kollektiver RfB und Alt- beziehungsweise Neubestands-RfB so zu regeln, dass ein angemessener Interessenausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft möglich ist.“

Was sieht der Verordnungsentwurf vor?

In der Pressemitteilung vom Bundesfinanzministerium heißt es: „Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen auf 60 Prozent gesenkt.“ Und was heißt das nun? Das bedeutet einfach, dass die Versicherer ihrem Puffer-Topf nicht mehr so viel Geld zuführen können wir vorher. Und das heißt wiederum, dass die Kunden mehr Geld bekommen. Wie sich das auswirkt, soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung überprüft werden.

Wie finden das die Versicherer?

Nun, sie machen nicht gerade Luftsprünge vor Freude. GDV-Mann Peter Schwark sagte etwa gegenüber den Stuttgarter Nachrichten: „Wir sind nicht glücklich mit dieser Lösung.“ Angesichts der Niedrigzinsphase müssten die Unternehmen erhebliche Herausforderungen an den Kapitalmärkten meistern. „Da kann es nicht sinnvoll sein, die Finanzpuffer zur Abfederung ungünstiger Kapitalmarktentwicklungen zu reduzieren.“

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