- Von Redaktion
- 16.12.2014 um 11:26
„Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Maklervertrieb“, erklärt die W&W gegenüber dem Portal Procontra. Andere Vertriebswege seien davon nicht betroffen. Was sich für den einzelnen Makler genau ändern wird, darauf geht die W&W nicht ein: „Es geht hier um einen Rahmen, der keine Rückschlüsse auf den konkreten Einzelfall zulässt.“ Und weiter: „Es werden Gespräche mit den aktiven Maklern geführt, um individuelle Lösungen zu erarbeiten, die die Wünsche beider Seiten berücksichtigen.“ Im Einzelfall könne es auch eine Erhöhung der Bestandsprovision als Lösung geben.
Zu den Gründen der Provisionskürzung sagt die W&W unter anderem: „Ein Unternehmen, das im Wettbewerb steht, muss natürlich immer an den Kosten arbeiten.“
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