Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
  • Von Barbara Bocks
  • 08.08.2024 um 15:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 09:20 Min

Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

Am 2. September 2024 endet die diesjährige Frist für alle, die für das Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben müssen. Aber auch eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen.

Im Jahr 2020 haben laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,9 Millionen Personen in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Und 12,6 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.063 Euro.

  • Besonders häufig kam es zu Rück­erstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (Anteil von 57 Prozent).
  • Bei 9 Prozent der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus.
  • Beträge über 5.000 Euro erstatteten die Finanz­ämter Angestellten in 2 Prozent aller Fälle.

Die folgenden zehn ausführlichen Spartipps des Teams des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe sollen Angestellten dabei helfen, bei der Steuererklärung für das Jahr 2023 Steuern zu sparen.

Wir zeigen diese in der folgenden Bilderstrecke.

1. Fahrtkosten: Steuerersparnis dank der Entfernungspauschale
Schwangere Frau auf dem Weg zur Arbeit: Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Deren Pauschale liegt für die Steuererklärung 2023 und 2024 bei 1.230 Euro. (Foto: picture alliance / Bildagentur-online | Blend Images-St.Clair)
Schwangere Frau auf dem Weg zur Arbeit: Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Deren Pauschale liegt für die Steuererklärung 2023 und 2024 bei 1.230 Euro. (Foto: picture alliance / Bildagentur-online | Blend Images-St.Clair)

Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Die Werbungskostenpauschale, die bei Abgabe einer Steuererklärung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird, liegt für die Steuerjahre 2023 und 2024 bei 1.230 Euro.

In vielen Fällen lohnt es sich aber, die absolvierten Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung exakt anzugeben. Denn mit der Entfernungspauschale kommt man bei 215 Arbeitstagen und einer Entfernung von 20 Kilometern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits auf 1.290 Euro (215 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro).

Und je weiter die Strecke ist, desto höher fällt der Betrag für die Steuererklärung aus. Seit dem Steuerjahr 2022 erhalten Angestellte vom Finanzamt ab dem 21. Kilometer der einfachen Entfernung  38 Cent pro Kilometer statt 0,30 Euro.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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