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Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
  • Von Barbara Bocks
  • 08.08.2024 um 15:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 09:20 Min

Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

10. Umzugskosten: Tatsächliche Ausgaben und Pauschale absetzbar
Junges Paar, das Umzugskisten trägt: Die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung liegt seit April 2022 bei 886 Euro. (Foto: picture alliance / Shotshop | Monkey Business 2)
Junges Paar, das Umzugskisten trägt: Die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung liegt seit April 2022 bei 886 Euro. (Foto: picture alliance / Shotshop | Monkey Business 2)

Ausgaben für einen beruflich bedingten Umzug zählen zu den Werbungskosten. Zu den sogenannten allgemeinen Umzugskosten zählen:

  • Fahrten zur Suche und Besichtigung der neuen Wohnung sowie zum Einzug,
  • die Umzugsfirma und für bis zu sechs Monate die Miete für die bisherige Wohnung, wenn diese zusätzlich zur neuen Wohnung gezahlt werden muss.

Diese Kosten können Angestellte mit entsprechenden Belegen und Rechnungen in tatsächlich angefallener Höhe steuerlich geltend machen.

Dazu kommen sonstige Ausgaben:

  • zum Beispiel für Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche,
  • den Telefonanschluss in der neuen Wohnung,
  • Gebühren für das neue KFZ-Kennzeichen oder
  • Gebühren für das Ummelden und Ändern des Personalausweises.

Diese Kosten können Angestellte entweder durch Nachweise mit den tatsächlichen angefallenen Kosten oder ohne Nachweise mit der Umzugskostenpauschale in die Steuererklärung eintragen.

Für Umzüge zwischen dem 1. April 2022 und 29. Februar 2024 beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro für die berechtigte Person sowie jeweils 590 Euro für Angehörige wie Ehefrau/Ehemann, Lebenspartner/in, eigene Kinder sowie Stief- und Pflegekinder.

Für Umzüge ab 1. März 2024 erhöht sich die Pauschale auf 964 Euro beziehungsweise 643 Euro für Angehörige.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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