- Von Barbara Bocks
- 08.08.2024 um 15:05
2. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 Euro im Jahr absetzen
Seit dem Steuerjahr 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag. Angestellte dürfen diese für maximal 210 Homeoffice-Tage geltend machen. Wer also seine berufliche Tätigkeit an mindestens 210 Tagen überwiegend von zu Hause ausübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann 1.260 Euro steuerlich geltend machen – und liegt damit schon über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Angestellte, die an manchen Tagen zur Arbeit fahren und an anderen Tagen im Homeoffice arbeiten, können in der Regel an den Bürotagen die Entfernungspauschale und an den Heimtagen die Homeoffice-Pauschale nutzen.
Und wer dauerhaft keinen Arbeitsplatz beispielsweise für Schreibarbeiten im Betrieb hat, kann ab dem Steuerjahr 2023 die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen. Das ist möglich, wenn die Person an dem entsprechenden Tag etwa morgens zur Arbeit gefahren ist und nachmittags auch noch von zu Hause gearbeitet hat. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer.
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