- Von Barbara Bocks
- 08.08.2024 um 15:05
4. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen auflisten
Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können Angestellte mitunter als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise:
- Ausgaben oder Zuzahlungen unter anderem für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie
- verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis.
Das Finanzamt erkennt aber nur unmittelbare Krankheitskosten an. Dazu zählen Ausgaben, um eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu lindern, nicht aber um dieser vorzubeugen.
Die Behandlungen müssen gezielt angeordnet worden sein. Und das Finanzamt errechnet zunächst eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen. Was darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.
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