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Junge Frau freut sich: Eine jährliche Steuererklärung kann zwar aufwändig sein, lohnt sich aber für die meisten Angestellten. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
  • Von Barbara Bocks
  • 08.08.2024 um 15:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 09:20 Min

Die Steuererklärung ist zwar für viele ein lästiges Thema. Aber über die gesparten Steuern freuen sich dann doch viele Steuerpflichtige. Das Team des Lohnsteuerhilfevereins hat zehn detaillierte Tipps zusammengestellt.

4. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen auflisten
Frau bei der Krankengymnastik: Manche Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können Angestellte bei der Steuererklärung 2023 als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. (Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael)
Frau bei der Krankengymnastik: Manche Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können Angestellte bei der Steuererklärung 2023 als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. (Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael)

Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können Angestellte mitunter als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Zu dieser Kategorie zählen beispielsweise:

  • Ausgaben oder Zuzahlungen unter anderem für Brillen, Hörgeräte, Krankengymnastik, Massagen sowie
  • verschriebene Medikamente und Fahrten zur Arztpraxis.

Das Finanzamt erkennt aber nur unmittelbare Krankheitskosten an. Dazu zählen Ausgaben, um eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu lindern, nicht aber um dieser vorzubeugen.

Die Behandlungen müssen gezielt angeordnet worden sein. Und das Finanzamt errechnet zunächst eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen. Was darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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